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Betreiber einer Bodenanlage für die Pflanzenproduktion

Landwirtschaftliche Betriebe und einige Lebensmittelunternehmen können mit erheblichen Mengen an Boden konfrontiert werden, der beim Waschen oder Verarbeiten von Rüben, Kartoffeln und anderen Freilandgemüseprodukten anfällt (sogenannte pflanzliche Produktionsflächen).

Überschüssiger Boden aus der pflanzlichen Produktion, der direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nach der Behandlung der Kulturen anfällt und auf landwirtschaftlichen Parzellen des Betriebs oder anderer Betriebe wiederverwendet wird, die unter den Anbauvertrag für die Produktion fallen, aus der der Boden stammt, wird von Walterre nicht besonders verfolgt.

Wenn jedoch Boden aus der pflanzlichen Produktion nicht für die direkte Wiederverwendung im Betrieb bestimmt ist, gelten zwei Verfahren.

1. Landgewinnung auf einem landwirtschaftlichen Grundstück

Wenn diese Böden landwirtschaftlich genutzt werden, erfolgt die Qualitätskontrolle gemäß den Registrierungsentscheidungen, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgestellt wurden.

Jährlich meldet der Betreiber dieser Anlage, der den Boden für die Pflanzenproduktion produziert und abtransportiert hat, Walterre das gesamte abtransportierte Volumen und den Bestimmungsort. Dies geschieht mit Hilfe der „Jährlichen Meldung“ direkt auf der Walterre-Plattform. Sie müssen daher über einen Zugang zu dieser Plattform verfügen, indem Sie sich über die Registerkarte „Registrierung“ auf der Website anmelden. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Anlage für Pflanzenerzeugungsland zu registrieren.

2. Landgewinnung auf nicht-landwirtschaftlichem Boden

In anderen Fällen wird die Qualitätskontrolle gemäß den Bestimmungen des Erlasses der wallonischen Regierung über die Verwaltung und Qualität der Böden vom 5. Juli 2018 und gemäß den in dessen Anhang 2 genannten Parametern durchgeführt.

Zu diesem Zweck muss der Landwirt einen registrierten Probenehmer oder ein anerkanntes Studienbüro beauftragen, die Proben aus den zu verwertenden Erdhaufen zu nehmen. Das Studienbüro oder der Landwirt kann dann einen „Bericht über die Qualität des Bodens“ erstellen. Die Liste der zugelassenen Bodengutachterbüros und der registrierten Probennehmer ist auf der Website des SPW verfügbar. Der TQR wird dann über die Online-Plattform an die ASBL Walterre übermittelt.

Nach Erhalt des „Bodenqualitätsberichts“ überprüft das Team von Walterre VoG die Vollständigkeit des Berichts und stellt innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Berichts ein „Zertifikat über die Kontrolle der Bodenqualität“ aus, wenn der Bericht vollständig und konform ist. Ce certificat sera téléchargeable sur la plateforme en ligne.

Das „Zertifikat über die Qualitätskontrolle des Bodens“ legt die zulässige(n) Nutzungsart(en) fest oder gibt an, ob der Boden vorab behandelt werden muss, um ihn konform zu machen (Landnutzungsbedingungen).

Sobald das TQCC verfügbar ist, kann der Boden verwertet werden. Vor jedem Transport zu einem Empfängerstandort muss das Unternehmen, das für die Bewegung des Bodens verantwortlich ist, dies bei der ASBL Walterre anmelden.

Zur Erinnerung: Eine Empfängerstätte ist die endgültige Bestimmung des Bodens, der Ort, an dem er verwertet werden soll. Dies kann ein Steinbruch sein, der aufgefüllt werden soll, ein TEC, der umgebaut werden soll, eine genehmigte Deponie oder auch ein Gelände, das planiert werden soll. Kurz gesagt, jedes Gelände, auf das Erde importiert wird, um sie zu verwerten.

Das Unternehmen führt diese Notification of Land Movementelektronisch über unsere Online-Plattform aus. Daher ist es erforderlich, dass Sie Zugang zu dieser Plattform haben. Die Registrierung auf der Plattform erfolgt über das allgemeine Formular. Die Bearbeitungsgebühr muss vor der Einreichung des Antrags bezahlt werden (32,83 € inkl. MwSt. für ein Volumen von < 400m³). Bitte lesen Sie hierzu unseren Abschnitt über die Rechnungsstellung.

Eine vollständige und zulässige Notification of Earth Movementführt innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang bei Walterre VoG zur Ausstellung eines “ Transportdokuments„. Auf unserer Website finden Sie Leitfäden für die Einreichung einer „Notification of Earth Movement“ an einen Empfängerstandort mit oder ohne Bodenqualitätsbericht . Diese werden Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie vorgehen müssen.

Das für die Landbewegung verantwortliche Unternehmen übergibt dieses “ Transportdokumentdem Landtransporteur.

Der Transporteur des Bodens muss die “ Transportdokumente“ in zweifacher Ausfertigung in seinem LKW mitführen. Nach Abschluss der Arbeiten informiert das für die Bewegung des Bodens verantwortliche Unternehmen den Bodenverwerter, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und übergibt eine Kopie der “ Transportscheine und -dokumente „.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen der Popularisierung eines Gesetzestextes und ersetzen nicht den Inhalt des AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen.

 
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▪️ 𝑅𝑒𝑠𝑝𝑜𝑛𝑠𝑎𝑏𝑙𝑒 𝑞𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡𝑒́: https://lnkd.in/e2c6 wPz9