Wann muss ich eine Bodencharge auf Asbest überprüfen lassen?
Die Analyse des Gehalts an Asbestfasern muss nur im Fall des Verdachts auf Vorhandensein von Fasern im Boden durchgeführt werden. Elemente, die einen solchen Verdacht auslösen können, sind insbesondere folgende:
- Historische oder frühere Daten, die über das Vorhandensein einer Asbestproblematik im Boden des Standorts Auskunft geben;
- Asbest in gebundener oder nicht gebundener Form, der an der Oberfläche, bei Bohrungen oder Grabungen, die bei Untersuchungen jeglicher Art durchgeführt wurden, beobachtet wurde. Es kann sich dabei um Trümmer von Asbestzementplatten oder um jede andere Form von Asbest handeln. Das Vorhandensein derartiger Trümmer ist ausreichend für die Notwendigkeit einer Überprüfung auf Asbest, unabhängig von der vorhandenen Menge;
- ein Asbestinventar zumindest eines der bestehenden oder ehemaligen Gebäude am Standort, das das Vorhandensein von Asbest in welcher Form auch immer nachweist.
Die Asbestanalysen müssen an Sammelproben durchgeführt werden, die gemäß den im RHBE dargelegten Methoden gewonnen wurden.
Die Analysen müssen von einem zugelassenen Laboratorium durchgeführt werden, das ein polarisiertes Lichtmikroskop verwendet, das insbesondere die Unterscheidung zwischen gebundenen und nicht gebundenen Fasern ermöglicht. Es ist die Aufgabe des Laboratoriums, zwischen den beiden Arten von Fasern zu unterscheiden und ihre jeweiligen Anteile deutlich in den Analysezertifikaten darzustellen.