Unterliegt Ackerland oder Technosol (oder Neosol) dem Erlass der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit?
Dies können Sie der Definition von Boden in Art. 1, 18° entnehmen: „Feststoff, aus dem der Boden besteht und der infolge von Aushub-, Behandlungs- oder Waschvorgängen bewegt wird“ Boden fällt unabhängig von seiner Art in den Geltungsbereich des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit.