Für welche Landbewegungen muss ich ein Verfahren zur "Qualitätskontrolle von Land", aber kein Verfahren zur Rückverfolgbarkeit durchführen?
In den Fällen, in denen (mit Ausnahme der Ausnahmefälle, die in der Frage „Welche Landbewegungen muss ich ohne „Qualitätskontrolle des Bodens“ oder „Rückverfolgbarkeit“ durchführen“ in den FAQ beschrieben sind) :
- Boden, der an einem verdächtigen Standort ausgehoben wurde, an diesem Standort wiederverwendet wird und dass diese Wiederverwendung keine Ausnahme darstellt (siehe Frage 2);
- Boden, der auf einem nicht respektvollen Grundstück ausgehoben wurde, wird auf demselben Grundstück in einer Zone mit restriktiverer Nutzung wiederverwendet.
Eine Qualitätskontrolle muss durchgeführt werden (und ein TQCC von Walterre ausgestellt werden), aber die Rückverfolgbarkeit muss nicht über ein Transportdokument gewährleistet werden.