Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens am Tag der Benachrichtigung fällig und deckt die Kosten für die Verwaltung und die Bescheinigung der Vereinbarkeit der Nutzung.

Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach dem in der Mitteilung angegebenen Umfang des Umzugs. Die Lager sind wie folgt:

1° Pauschalbetrag von 27,13 Euro für ein Volumen von bis zu 400 m³;

2° + 0,18 Euro pro m³ für den Teil des Volumens zwischen 400 und 10.000 m³;

3° + 0,12 Euro pro m³ für den Teil des Volumens zwischen 10.000 und 25.000 m³;

4° + 0,10 Euro pro m³ für den Teil des Volumens zwischen 25.000 und 50.000 m³;

5° + 0,05 Euro pro m³ für den Teil des Volumens, der 50.000 m³ übersteigt.

Die Gebühren für die oben genannten Fälle beinhalten nicht die hinzukommende Mehrwertsteuer von 21%.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr ist auf der Website von Walterre verfügbar. Die Vorgehensweise bei der Einreichung von Aktenrechten wird auf der folgenden Seite erläutert: http: //walterre.be/informations/facturation/.

Es sei daran erinnert, dass nach der Ausstellung der Empfangsbestätigung eine teilweise Rückerstattung oder eine zusätzliche Berechnung der NMT-Bearbeitungsgebühr erfolgt (30,25 € inkl. MwSt. werden für die Bearbeitung der Akte einbehalten). Diese Erstattung entspricht der Differenz zwischen der Bearbeitungsgebühr für eine NMT mit dem empfangenen Volumen und dem für die NMT in Rechnung gestellten Betrag.