Boden- und Bodenproben müssen von einem Probennehmer, der gemäß dem AGW über Bodenmanagement und Bodensanierung vom 6. Dezember 2018 registriert ist, oder von einer befugten Person innerhalb eines Untersuchungsbüros entnommen werden. Die Probennehmer handeln unter der Anleitung eines zugelassenen Untersuchungsbüros.

Die Liste der registrierten Probennehmer ist unter folgender Adresse abrufbar:

https://sol.environnement.wallonie.be/home/sols/sols-pollues/liste-des-preleveurs-enregistres.html

Achtung: Artikel 53 des AGW zur Bodenbewirtschaftung und -sanierung vom 6. Dezember 2018 sieht Einschränkungen für die Ausübung der Tätigkeit als Entnehmer vor:

Der Probennehmer darf seine Tätigkeit nicht ausüben, wenn er mit dem Auftraggeber in direkter Linie bis zum dritten Grad […] verwandt ist;

Der Probennehmer ist persönlich oder über einen Mittelsmann Aktionär, Mehrheitsaktionär oder aktiver Teilhaber des Auftraggebers […] ;

Der Probennehmer […] übt eine leitende oder verwaltende Funktion beim Auftraggeber aus;

Die Tätigkeiten des Probenehmers werden direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer kontrolliert oder geleitet.