Wenn die Qualitätskontrolle gemäß den Bestimmungen des AGW Land durchgeführt wird, werden die Gebühren für das Dossier auf der Grundlage der kumulierten Mengen des vorhergehenden Quartals auf die Art der zugelassenen Anlagen berechnet.

Wenn die Qualitätskontrolle in Übereinstimmung mit den Registrierungsentscheidungen erfolgt, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgestellt wurden, wird die Bearbeitungsgebühr jährlich nach der jährlichen Notifizierung erhoben. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 250 € ohne Mehrwertsteuer.

Die Vorgehensweise bei der Einreichung eines Betrags zur Begleichung der Bearbeitungsgebühr wird auf der folgenden Seite erläutert: http: //walterre.be/informations/facturation/