Unter der Voraussetzung, dass der Ursprung jederzeit feststeht und das Gebiet unverdächtig ist, unterliegen die folgenden Fälle nicht dem Walterre-Verfahren:

1° Bodenaushub, der auf der ursprünglichen Baustelle in einem Gebiet mit dem gleichen Nutzungstyp oder einem weniger empfindlichen Nutzungstyp als das Gebiet, aus dem der Boden stammt, wiederverwendet wird;

2° Wenn weniger als 20 m³ Bodenaushub auf der gesamten Baustelle abtransportiert werden;

3° Abfälle aus der Gewinnung und der Entdeckungserde von Steinbrüchen, die am Ursprungsort innerhalb einer einzigen Einrichtung verwendet werden, gemäß dem Erlass der wallonischen Regierung vom 17. Juli 2003 über die sektoriellen Bedingungen für Steinbrüche und ihre Nebengebäude;

4° Bodenaushub, der im Rahmen eines gemäß dem Bodendekret genehmigten Sanierungsprojekts oder eines von der zuständigen Behörde genehmigten Sanierungsplans ausgehoben und gemäß den Bestimmungen des Sanierungsplans oder des Sanierungsplans auf dem Grundstück wiederverwendet wurde;

5° Boden aus pflanzlicher Produktion, der direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb produziert und auf landwirtschaftlichen Parzellen des Betriebs oder eines der Betriebe, die unter den Anbauvertrag für die Produktion fallen, aus der der Boden stammt, wiederverwendet wird;

6° Erdaushub, der ausgehoben und am ursprünglichen Standort wiederverwendet wird, der in der ESDB pfirsich- oder lavendelfarben ist, in einem Gebiet mit der gleichen Nutzungsart oder einer Nutzungsart, die weniger empfindlich ist als das Gebiet, aus dem der Boden stammt, gemäß dem Bodenkontrollzertifikat und einer Stadtplanungsgenehmigung, einer Einzelgenehmigung oder einer integrierten Genehmigung;

7° für Baustellen, die Gegenstand von Sanierungsmaßnahmen und -arbeiten waren, die dem SPAQuE in Ausführung des Dekrets oder in Ausführung von Artikel 43 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über Abfälle anvertraut wurden, Bodenaushub, der ausgehoben und am ursprünglichen Standort in einem Gebiet desselben Nutzungstyps oder eines weniger empfindlichen Nutzungstyps als das Gebiet, aus dem der Boden stammt, wiederverwendet wurde, gemäß der von dem SPAQuE nach Abschluss der Arbeiten erstellten Wissensstandsnote und einer Städtebaugenehmigung, einer Einzelgenehmigung oder einer integrierten Genehmigung.