Ja. Sofern die Menge an Erde, die vom Grundstück entfernt wird, weniger als 400 m³ beträgt, das Grundstück unverdächtig ist und die tatsächliche Nutzung des Grundstücks seit 1971 ununterbrochen landwirtschaftlich war, kann das Land unabhängig von der Lage des Grundstücks im Sektorplan als Typ II eingestuft werden.

Die tatsächliche Nutzung der Parzelle kann über die Funktion “ Zeitreise “ des Kartenwerkzeuges WalOnMap überprüft werden:

https://geoportail.wallonie.be/walonmap#BBOX=1024.2119634239061,320310.7880365761,12160.965455930898,171705.0345440691