Bezüglich Analyseergebnissen einer Orientierungsstudie, einer Charakterisierungsstudie oder einer kombinierten Studie im Sinne des Bodendekrets: Können die Ergebnisse auch dann verwendet werden, wenn die Stichprobe nicht in der Aushubzone durchgeführt wurde?
Der Erlass der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres) bezieht sich auf Analyseergebnisse, die bei der Untersuchung des Auffüllungs- bzw. Verschüttungsorts im Rahmen einer Orientierungsstudie, einer Charakterisierungsstudie oder einer kombinierten Studie erlangt wurden. Es obliegt also dem Experten nachzuweisen, ob die Ergebnisse für die Aushubzone repräsentativ sind.