Der Erlass der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres) bezieht sich auf Analyseergebnisse, die bei der Untersuchung des Auffüllungs- bzw. Verschüttungsorts im Rahmen einer Orientierungsstudie, einer Charakterisierungsstudie oder einer kombinierten Studie erlangt wurden. Es obliegt also dem Experten nachzuweisen, ob die Ergebnisse für die Aushubzone repräsentativ sind.