Alle Bauarbeiten, bei denen Boden bewegt wird, unabhängig davon, ob dieser in die Baustelle hinein oder aus ihr heraus bewegt wird. Die Entsorgung von Erde aus der Verarbeitung oder dem Waschen von Gemüse (Rübenerde, …), Ackerland, Technosol und Neosol sind ebenfalls von der Rückverfolgbarkeit betroffen.

Abhängig von bestimmten Kriterien wie dem Volumen, der Art der Nutzung, dem verdächtigen oder unverdächtigen Ursprungsort, dem administrativen Kontext der Baustelle, … kann es notwendig sein, Untersuchungen und/oder administrative Schritte im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit des Bodens durchzuführen oder auch nicht.