Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung zur Zwischenlagerung, Sortierung-Neugruppierung, Vorbehandlung und/oder Behandlung von Erde, die nach der in Wallonien geltenden Gesetzgebung oder jedweder entsprechenden Regelung einer anderen Region oder eines anderen Landes zugelassen ist.

Die Liste der Zentren, die für die Neugruppierung, die Sortierung, die Vorbehandlung, die Beseitigung oder Aufwertung ungefährlicher Abfälle zugelassen sind, mit Ausnahme der Sortierungszentren für inerte Abfälle und Kompostierung (unter Berücksichtigung ausschließlich derer mit dem Abfallcode 170504):

 

Die Liste der zugelassenen Einrichtungen für die Durchführung der Sortierung/des Recycling von inertem Bauschutt und Abbruchmaterial: