Betreiber einer Bodenanlage für die Pflanzenproduktion
Landwirtschaftliche Betriebe und einige Lebensmittelunternehmen können mit erheblichen Mengen an Boden konfrontiert werden, der beim Waschen oder Verarbeiten von Rüben, Kartoffeln und anderen Freilandgemüseprodukten anfällt (sogenannte pflanzliche Produktionsflächen).
Überschüssiger Boden aus der pflanzlichen Produktion, der direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nach der Behandlung der Kulturen anfällt und auf landwirtschaftlichen Parzellen des Betriebs oder anderer Betriebe wiederverwendet wird, die unter den Anbauvertrag für die Produktion fallen, aus der der Boden stammt, wird von Walterre nicht besonders verfolgt.
Wenn jedoch Boden aus der pflanzlichen Produktion nicht für die direkte Wiederverwendung im Betrieb bestimmt ist, gelten zwei Verfahren.
1. Landgewinnung auf einem landwirtschaftlichen Grundstück
Wenn diese Böden landwirtschaftlich genutzt werden, erfolgt die Qualitätskontrolle gemäß den Registrierungsentscheidungen, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgestellt wurden.
Jährlich meldet der Betreiber dieser Anlage, der den Boden für die Pflanzenproduktion produziert und abtransportiert hat, Walterre das gesamte abtransportierte Volumen und den Bestimmungsort. Dies geschieht mit Hilfe der „Jährlichen Meldung“ direkt auf der Walterre-Plattform. Sie müssen daher über einen Zugang zu dieser Plattform verfügen, indem Sie sich über die Registerkarte „Registrierung“ auf der Website anmelden. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Anlage für Pflanzenerzeugungsland zu registrieren.
2. Erschließung von Flächen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
In anderen Fällen wird die Qualitätskontrolle gemäß den Bestimmungen des Erlasses der wallonischen Regierung über die Verwaltung und Qualität der Böden vom 5. Juli 2018 und gemäß den in dessen Anhang 2 genannten Parametern durchgeführt.
Zu diesem Zweck muss der Betreiber einen registrierten Probennehmer oder ein zugelassenes Ingenieurbüro beauftragen, das die Probenahme an den zu verwertenden Erdhaufen übernimmt. Das Ingenieurbüro oder der Betreiber kann anschließend einen „Bodenqualitätsbericht“ erstellen. Die Liste der zugelassenen Bodengutachter sowie der registrierten Probennehmer ist auf der Website des SPW verfügbar. Der RQT wird anschließend über die Online-Plattform an die gemeinnützige Vereinigung Walterre übermittelt.
Nach Erhalt des „Bodenqualitätsberichts“ überprüft das Team von Walterre VoG die Vollständigkeit des Berichts und stellt innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Berichts ein „Zertifikat über die Kontrolle der Bodenqualität“ aus, wenn der Bericht vollständig und konform ist. Ce certificat sera téléchargeable sur la plateforme en ligne.
Das „Zertifikat über die Qualitätskontrolle des Bodens“ legt die zulässige(n) Nutzungsart(en) fest oder gibt an, ob der Boden vorab behandelt werden muss, um ihn konform zu machen (Landnutzungsbedingungen).
Sobald die CCQT vorliegt, sind die Grundstücke bereit für die Erschließung. Vor Bei jedem Transport zu einer Empfängerstelle muss das für den Erdaushub verantwortliche Unternehmen dies bei der gemeinnützigen Vereinigung Walterre anzumelden.
Zur Erinnerung: Ein Aufnahmestandort ist der endgültige Bestimmungsort des Erdreichs, also der Standort, an dem es verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch, eine umzugestaltete Deponie, eine genehmigte Ablagerungsstelle oder auch um ein zu planierendes Gelände handeln. Kurz gesagt: jedes Gelände, auf das Bodenmaterial zum Zweck seiner Verwertung eingebracht wird.
Das Unternehmen führt diese „Meldung von Erdarbeiten“ auf elektronischem Wege über unser Online-Plattform. Daher ist ein Zugang dazu erforderlich. Die Registrierung auf der Plattform erfolgt über die Allgemeines Formular. Die Bearbeitungsgebühr ist vor Einreichung des Antrags zu entrichten (37,93 € inkl. MwSt. für ein Volumen von < 400 m³). Zu diesem Zweck verweisen wir Sie auf unseren Abschnitt Rechnungsstellung.
Eine Eine vollständige und zulässige „Anmeldung von Erdarbeiten “ führt zu innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang bei der ASBL Walterre, nach Ausstellung eines „ „Beförderungsdokument “. Anleitungen zur Eingabe einer „Meldung von Erdbewegungen“ an einen Empfängerstandort mit oder ohne Bodenqualitätsbericht stehen auf unserer Website zur Verfügung. Darin werden Ihnen die einzelnen Schritte Schritt für Schritt erläutert.
Das für den Erdtransport verantwortliche Unternehmen händigt dieses „ Transportdokument “ dem Spediteur des Erdmaterials aus.
Der Erdtransporteur muss über die „ „Beförderungsdokument“ in zweifacher Ausfertigung in seinem Lkw. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das für die Erdbewegungen zuständige Unternehmen den Verwerter der Erdaufschüttung darüber informieren, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, und ihm eine Kopie des „ „Gutscheine und Beförderungsdokumente “.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen der Popularisierung eines Gesetzestextes und ersetzen nicht den Inhalt des AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen.
