1. Einrichtung des Helpdesks
Nach dem Inkrafttreten des AGW Land am 1. Mai 2020 haben sich viele von Ihnen an uns gewandt, damit wir Sie bei der Kodierung der Notifizierungen von Landbewegungen (NMT) unterstützen.
Um dieser Nachfrage so gut wie möglich gerecht zu werden, beschloss die VoG Walterre, einen Dienst einzurichten, der den Nutzern dieser neuen Gesetzgebung hilft.
Dieser Service, der als „Helpdesk“ bezeichnet wird, hat die Aufgabe, die Nutzer bei der Eingabe ihrer NMTs in die WALTERRE-Plattform zu unterstützen.
Bei Bedarf können die Nutzer diesen Helpdesk kontaktieren, um Schritt für Schritt durch die Plattform geführt zu werden. Jedes Mitglied des Helpdesks hat eine Schulung bei der ASBL Walterre absolviert, um die Verfahren im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit, die im AGW vom 5/07/2018 definiert sind, bestmöglich zu beherrschen.
Die folgende Tabelle enthält die Kontaktinformationen für jedes Mitglied des Helpdesk:
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2. Verfahren der Rechnungsstellung durch die VoG Walterre
1. Kontakt :
Jeder Kunde, der Fragen zu seinen Rechnungen hat, kann sich mit der VoG WALTERRE in Verbindung setzen, indem er eine E-Mail an die folgende Adresse schickt: invoice@walterre.be
2. Vorgehensweise :
I. Zahlung der Bearbeitungsgebühr Das Fakturierungssystem der VoG WALTERRE verlangt eine Vorauszahlung. Eine Rechnung wird nach der Veröffentlichung des Antrags erstellt und versandt.
Der Benutzer hat zwei Möglichkeiten: – Überweisung eines Betrags in Höhe der Bearbeitungsgebühr für den Antrag mit beigefügtem Zahlungsnachweis. Das Berechnungstool auf der Website von Walterre kann Ihnen bei der Schätzung dieses Betrags helfen; – Zahlung einer Rückstellung, die eine bestimmte Anzahl von Anträgen abdecken kann. Dieser Vorschuss wird Ihrem Konto gutgeschrieben und sorgt dafür, dass weitere Anträge nicht blockiert werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Rechnungsstellung im Namen des Unternehmens erfolgt, das den Antrag einreicht. Dies bedeutet, dass die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von der Person vorgenommen werden muss, die den Antrag verfasst.
In Ausnahmefällen und nach vorheriger Anfrage bei invoice@walterre.be kann die Rechnung an eine dritte Person geschickt werden.
II. Versand der Rechnungen Rechnungen werden automatisch per E-Mail an den Rechnungskontakt gesendet, der bei der Registrierung des Kontos eingegeben wurde. Bitte achten Sie auf die Auswahl dieses Kontakts. Änderungen des Rechnungskontakts müssen bei invoice@walterre.be beantragt werden . Rechnungen, die in Papierform versandt werden sollen, werden an die bei der Registrierung angegebene Postadresse geschickt.
III. Antrag auf Erstattung Personen, die einen höheren Betrag als den auf der Rechnung angegebenen bezahlt haben, können die Differenz zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen auf Antrag an invoice@walterre.be. Wenn keine Rückerstattung beantragt wird, wird der überschüssige Betrag als Rückstellung für zukünftige Anträge aufbewahrt. Einmal im Jahr wird der gemeinnützige Verein jeden Kunden, dessen Konto einen Saldo zu seinen Gunsten aufweist, anschreiben, um zu erfahren, ob der gemeinnützige Verein eine Rückerstattung vornehmen soll oder nicht.
IV. Einsicht in die Rechnungen Jeder Nutzer der Plattform kann jederzeit die Rechnungen einsehen, die an ihn gesendet wurden und/oder noch gesendet werden. „Verkaufsrechnungen “ einsehen. Außerdem kann der Kontostand des Unternehmens auf der Registerkarte “ Mein Konto “ des Symbols eingesehen werden.
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3. Welches Volumen ist zu berücksichtigen, wenn auf einer Baustelle Steine oder Felsbrocken vorhanden sind?
Das Volumen, das im Verfahren der Rückverfolgbarkeit und Qualitätskontrolle zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, wie der Abfall auf der Baustelle behandelt wird.
Konkret gibt es zwei mögliche Fälle: : 1.Wenn bei der Ausführung der Arbeiten keine Trennung zwischen Erde und Steinmaterial vorgenommen wird, muss das gesamte Volumen (Erde/Steine) berücksichtigt werden.
Das bedeutet, dass wenn insgesamt mehr als 400 m³ einer Mischung aus Stein und Kieselsteinen von der Baustelle abtransportiert werden, ohne vor Ort getrennt zu werden, eine Qualitätskontrolle des Bodens erforderlich ist.
2. Wenn auf der Baustelle eine selektive Sortierung oder Siebung zwischen dem Erd-/Steingemisch durchgeführt wird, kann nur die Erdfraktion berücksichtigt werden. Die steinigen Bestandteile werden in dem Verfahren nicht berücksichtigt. Das heißt, wenn mehr als 400 m³ Mischungen ausgehoben werden, aber nach dem Absieben auf der Baustelle weniger als 400 m³ Erde abtransportiert werden, ist die Qualitätskontrolle nicht vorgeschrieben, wird aber dennoch empfohlen.
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Wie kann ich den Eigentümer eines Weges in einem TQR angeben?
Wenn ein TQR zur Charakterisierung des Bodens einer öffentlichen Straße durchgeführt wird, wird der Verwalter dieser Straße dem Eigentümer gleichgestellt, um die an dem Projekt beteiligten Akteure zu identifizieren.
Auf diese Weise wird der anzugebende Eigentümer sein: – die Gemeindeverwaltung, wenn der Verwalter die Gemeinde ist – die zuständige Abteilung des SPW Mobilität Infrastruktur, wenn der Verwalter der SPW-MI ist – der SPW Landwirtschaft Naturressourcen und Umwelt, wenn es sich um einen Waldweg handelt, der vom SPW-ARNE verwaltet wird – INFRABEL im Falle eines Eisenbahnweges
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4. Unterschied zwischen einer Autorisierten Anlage (AA) und einem Empfangsstandort (SR)?
Dieser Unterschied ist sehr wichtig, da er die Art und Weise beeinflusst, in der die Transportdokumente angefordert werden.
Wir klären die beiden Arten von Bestimmungsorten für den Landtransport: Eine genehmigte Anlage ist eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung, Sortierung, Vorbehandlung und/oder Behandlung von Boden, die gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Um eine genehmigte Anlage in der Plattform zu registrieren, müssen Sie das Zusatzformular für genehm igte Anlagen ausfüllen, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen registriert haben.
Ein Empfängerstandort ist die endgültige Bestimmung des Bodens, der Ort, an dem er verwertet werden soll. Dies kann ein Steinbruch sein, der aufgefüllt werden soll, ein TEC, der umgebaut werden soll, eine genehmigte Deponie oder auch ein Gelände, das planiert werden soll. Kurz gesagt, jedes Grundstück, auf das Land importiert wird, um es zu verwerten. Die Registrierung eines Empfängerstandortes erfolgt über die Empfängerstandortmeldung. Diese Erklärung ist eine Anfrage, die direkt über die Plattform an Walterre gesendet wird. Um Ihnen beim Ausfüllen der Empfängerstandort-Erklärungen zu helfen, wurde von Walterre eine Anleitung zur Nutzung der Plattform erstellt, die in Kürze auf unserer Website verfügbar sein wird. Wenn der Bestimmungsort des Landes ein Empfängerstandort ist, muss der Empfängerstandort Ihnen seine Referenz mitteilen.
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5. Erläuterungen Status Abfragen
Jeder Status, der einem auf der Plattform eingereichten Antrag zugewiesen wird, hat eine besondere Bedeutung für den Fortschritt der Akte. Der Status kann in der Liste der Anträge über die Registerkarte “ Meine Anträge “ oder oben rechts, wenn Sie sich in einem Antrag befinden, eingesehen werden.
Draft : Die Ab frage wurde erstellt, ist aber noch nicht bereit zum Senden. Es müssen noch Änderungen vorgenommen werden. Achtung ! Das Walterre-Team ist sich nicht bewusst, dass eine Anfrage in Draft ist. Wenn Ihre Anfrage bereit zur Bearbeitung ist, müssen Sie unbedingt auf die Schaltfläche “ Senden “ in der oberen rechten Ecke der Anfrage klicken ;
Gespeichert : Die Anfrage wurde an Walterre gesendet und wird in Kürze bearbeitet ;
In Bearbeitung : Ein Mitarbeiter von Walterre hat den Antrag zur Kenntnis genommen und arbeitet an seiner Analyse ;
Bitte um weitere Informationen : Dieser Status bedeutet, dass der Antragsteller per E-Mail um eine oder mehrere weitere Informationen gebeten wurde, um die Anfrage vollständig und konform zu machen ;
Bearbeitet : Die Bearbeitung durch einen Mitarbeiter ist abgeschlossen und der Antrag ist bereit zur Genehmigung. Die CCQT oder das Transportdokument wird in Kürze verfügbar sein ;
Veröffentlicht : Der Antrag wurde genehmigt und das Dokument ist verfügbar vie die Schaltfläche “ Dokument erzeugen “ in der oberen linken Ecke des Antrags!
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