Pflanzliche Produktionsböden sind Böden, die durch das Waschen oder die mechanische Bearbeitung auf dem Rütteltisch von Rüben, Kartoffeln und anderen Freilandgemüseproduktionen anfallen. Sie können direkt aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder aus einer Aufbereitungsanlage für die Pflanzenproduktion stammen.

Pflanzenproduktionsböden können auf einer landwirtschaftlichen Parzelle verwendet werden, sofern die Qualitätskontrolle gemäß den Registrierungsentscheidungen erfolgt, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgestellt wurden, unbeschadet etwaiger Bestimmungen, die in der Registrierung enthalten sind. Diese unterliegen nicht den Verfahren des AGW Terres. Stattdessen muss einmal im Jahr eine jährliche Meldung über die Erdtransporte an die AGW erfolgen. Für diese Meldung wird eine Pauschale von ASBL Walterre in Höhe von 250 € zzgl. MwSt. als Bearbeitungsgebühr erhoben.

Bei der Wiederverwendung dieser Böden auf einem Grundstück für eine andere Nutzung müssen diese einer Qualitätskontrolle und einer Rückverfolgbarkeit gemäß AGW Böden unterliegen, wie dies bei anderen Bodenaushubprodukten der Fall ist (Qualitätsbericht für Böden, Benachrichtigung über Bodenbewegungen, …).