Dieser Unterschied ist sehr wichtig, da er die Art und Weise beeinflusst, in der Transportdokumente angefordert werden.

Wir klären die beiden Arten von Bestimmungsorten für den Landtransport:

Eine genehmigte Anlage ist eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung, Sortierung, Vorbehandlung und/oder Behandlung von Boden, die gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Mit anderen Worten, eine genehmigte Anlage kann als Zwischenstation zwischen dem Abtransport des Bodens von der Baustelle und seiner Verwertung an einem Empfängerstandort betrachtet werden.

Um eine genehmigte Anlage in der Plattform zu registrieren, müssen Sie das Zusatzformular für genehmigte Anlagen ausfüllen, nachdem Sie die entsprechende Gesellschaft registriert haben.

Ein Empfängerstandort ist die endgültige Bestimmung des Bodens, der Ort, an dem er verwertet werden soll. Dies kann ein Steinbruch sein, der aufgefüllt werden soll, ein TEC, der umgebaut werden soll, eine genehmigte Deponie oder auch ein Gelände, das planiert werden soll. Kurz gesagt, jedes Gelände, auf das Erde importiert wird, um sie zu verwerten.

Die Registrierung einer Empfängerseite erfolgt über die Erklärung der Empfängerseite. Diese Erklärung ist eine Anfrage, die direkt über die Plattform an Walterre gesendet wird.

Um Ihnen beim Ausfüllen der Site Receiver Declarations zu helfen, stehen Ihnen auf unserer Website Leitfäden und Videos zur Verfügung: http: //walterre.be/support-disponibles/dsr/

Wenn der Bestimmungsort des Landes ein Empfängerstandort ist, muss der Empfängerstandort Ihnen seine Referenz im folgenden Format mitteilen: WT0XXXXXX.