FAQ: 64) Was ist der Unterschied zwischen einer zugelassenen Einrichtung und einem Empfängerort?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

FAQ: 59) Wann kann ich eine Bodenbeschaffenheitsprüfung in einer zugelassenen Einrichtung durchführen lassen?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

FAQ: 10) Wie kann ich erfahren, ob mein Grundstück als verdächtiges Grundstück eingestuft wird und daher automatisch einem Bericht über die Bodenbeschaffenheit unterliegt?

Wenn Ihr Grundstück in der Datenbank zum Zustand der Böden (Banque de Données de l’Etat des Sols (BDES)- http://bdes.wallonie.be – nachstehend DZB) in Lavendelblau oder Pfirsichfarbe dargestellt ist, dann wird es als verdächtig angesehen. Weiterführende Informationen über die DZB finden Sie auf der Webseite der Abteilung Boden und Abfälle der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt des Öffentlichen Dienstes Walloniens (https://dps.environnement.wallonie.be/bdes.html#3)

Vor Beginn jeglicher Aushubarbeiten ist daher die DZB zu Rate zu ziehen.

Bei Bodenmaterialien, die von einer in Pfirsichfarbe dargestellten Parzelle stammen, ist zu überprüfen, ob ein Bodenprüfzertifikat ausgestellt wurde, und es ist dieses einzusehen, um festzustellen, ob der Standort gemäß den Kriterien des Erlasses der wallonischen Regierung verdächtig oder unverdächtig ist. Gemäß diesem Erlass “ gelten die Parzellen als nicht verdächtig, für die ein Boden- oder ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit ausgestellt wurde, in dem für die in Betracht gezogene(n) Verwendungsart(en) keine Restverschmutzung verzeichnet wird, vorausgesetzt:

1. Es ist nach Ausstellung des Zertifikats keine Bodenverschmutzung aufgetreten;

2. Es wurde während mehr als fünf Jahren nach Ausstellung des Zertifikats keine Tätigkeit ausgeübt, von der ein Risiko für den Boden ausgeht;

3. Alle Verschmutzungen wurden untersucht;“

Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Sondergenehmigung der Orientierungsstudie bei der D.A.S. eine Parzelle oder eine Gruppe von Katasterparzellen den verdächtigen Charakter dieser Zellen nicht aufhebt. Wenn der Antrag auf eine Sondergenehmigung jedoch von einem Antrag auf Berichtigung seitens der DZB begleitet wird (pfirsichfarbene Parzelle im Vergleich zu weißer Parzelle) und diese Berichtigung von der zuständigen Behörde genehmigt wird, so wird der verdächtige Charakter aufgehoben.

Darüber hinaus werden abgesehen von der Einstufung innerhalb der DZB Parzellen, auf denen Anzeichen von Verschmutzungen (Farbe, Geruch, Asbest, …) beobachtet werden oder dem Experten oder einem Berechtigten mitgeteilt werden, de facto als verdächtig betrachtet.

Eine Liste der Aktivitäten, die ein Risiko für den Boden darstellen, findet sich in Anhang I des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten oder der Anlagen und Tätigkeiten, die ein Risiko für den Boden darstellen. Diese Liste ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:

http://environnement.wallonie.be/legis/pe/pe006bisannexe1.htm

FAQ : 4) Für welche Erdbewegungen muss ich ein Verfahren zur „Bodenbeschaffenheitsprüfung“, aber kein Rückverfolgbarkeitsverfahren durchführen?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

Faq : 3) Für welche Erdbewegungen muss ich ein Verfahren zur „Rückverfolgbarkeit“, aber kein Verfahren zur „Bodenbeschaffenheitsprüfung“ durchführen?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

Faq : 2) Für welche Erdbewegungen muss ich weder eine „Bodenbeschaffenheitsprüfung“ noch ein Verfahren zur „Rückverfolgbarkeit“ durchführen?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

Faq : 49) Muss im Rahmen des Berichts über die Bodenbeschaffenheit und zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren das Volumen aller Aushuberden addiert werden?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

FAQ: 55) Wie gehe ich im Falle eines Einspruchs gegen die Entscheidung eines Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit, eines Erdtransportdokuments oder eines Dokuments über Neugruppierung von Bodenmaterialien vor?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.

FAQ: 54) Ich bin als Unternehmer verantwortlich für den Abtransport von Bodenmaterialien. Der Bauträger will Aushubböden ohne Bodenbeschaffenheitszertifikat abtransportieren lassen, obwohl dies erforderlich ist. Wie soll ich mich verhalten?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.

 

Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.

Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:

Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.