FAQ: 42) Wiederverwendung von Aushuberde an einem Ursprungsort, der im Sinne des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres) als „verdächtig“ eingestuft wird

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

FAQ: 41) Was ist mit Erde, die außerhalb der Wallonischen Region entsorgt wird?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Faq : 33) Kann ich Erdmaterial bewegen, das Rhizome des Japanischen Staudenknöterichs oder Samen des Riesenbärenklaus enthält?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Faq : 34) Was muss ich tun, wenn Japanischer Staudenknöterich auf meinem Grundstück vorhanden ist?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Faq : 40) Unterliegt Ackerland oder Technosol (oder Neosol) dem Erlass der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

FAQ: 39) Fällt Erde, die zur Entsorgung vorgesehen ist, unter den Erlass der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

FAQ: 38) Wie werden die Bearbeitungsgebühren für Pflanzenproduktionserde erhoben?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Faq : 37) Unter welchen Bedingungen kann Pflanzenproduktionserde an einem anderen Empfängerort als einem landwirtschaftlichen verwendet werden?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

FAQ: 36) Welche Arten von Baustellen sind von dem Erlass der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit betroffen?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Faq : 35) Was versteht man unter Pflanzenproduktionserde?

Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.