Die gemeinnützige Vereinigung Walterre freut sich, Sie über die Aktualisierung ihrer IT-Plattform zu informieren. Einige Änderungen werden sich in den kommenden Tagen auf Ihre Nutzung der Plattform auswirken.

Die für Sie relevanten Neuerungen betreffen zwei Hauptthemenbereiche:

1. Einbindung von Landkarten auf der Plattform
Landkarten stehen nun innerhalb bestimmter Anträge zur Verfügung (Meldungen über Erdbewegungen ohne CCQT, Bodenqualitätsbericht und Erklärung zum Aufnahmestandort):
• im Erfassungsablauf des Antrags;
• in der Zusammenfassung der Anfrage.

Diese Karten ermöglichen Folgendes:

• Die Erfassung des Baustellenbereichs direkt auf einer Karte durch den Benutzer mittels eines Polygons oder einer Stecknadel.

• Eine Übersicht über mögliche Doppelungen ( bereits an derselben Stelle angeforderte Anfragen), insbesondere bei den Bodenqualitätsberichten.
Die Anzeige von Gebieten von Interesse in der Nähe der Baustelle. Derzeit steht lediglich die Karte der PFAS-Risikogebiete in Flandern zur Verfügung. Weitere Ebenen könnten zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden.
Diese Weiterentwicklung wird eine höhere Genauigkeit der Daten ermöglichen für:
• die Bestimmung der Landnutzungsarten (DSR oder NMT);
• die Unterscheidung verschiedener Baustellen auf derselben Parzelle;
• die Übersichtlichkeit bei der Eingabe von Anfragen zum selben Baustellenbereich;
• die Genauigkeit der Datenbank.

2. Einbindung der Analyseergebnisse in die BodenqualitätsberichteWas ändert sich für den Nutzer?

Bei der Eingabe eines RQT auf der Plattform muss das Format der angeforderten XML-Datei(en) daher einem standardisierten Format entsprechen, nämlich:
• einem „OVAM“-Standardformat ; Da alle Bodenlabore ebenfalls mit Flandern zusammenarbeiten, steht dieses Format bereits auf den Plattformen der Labore zum Download bereit;
• eine Angabe der Charge, zu der jede Mischprobe gehört; es wird verlangt, dassdie Identifizierung dieser Probe zwingend den Namen der Charge enthält; dieser Punkt ist bei der Beauftragung der Analysen durch den Bodengutachter unbedingt zu berücksichtigen;
• eine maximal zulässige Dateigröße von 5 MB.

Sollte das Format dieser Datei nicht eingehalten werden, wird dem Nutzer eine Aufforderung zur Nachreichung von Informationen zugesandt.

Die Verarbeitung dieser Dateien wird es ermöglichen, die Datenqualität der Walterre-Plattform zu verbessern, insbesondere um:
• der Verwaltung genauere Daten zur Qualität der analysierten Böden zur Verfügung zu stellen;
• die Überprüfung der Walterre-Codes zu verbessern;
• die Proben eindeutig einer Charge zuzuordnen.

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