Newsletter – Januar 2025

 

NEWSLETTER - März 2026

1. PFAS und neue Excel-Modelle für TQR

Infolge der Novum Sub Sole Nr. 126 über die Anpassung der Richtlinien und Grenzwerte für PFAS wurden die Vergleichstabellen für die Bodenqualitätsberichte geändert und stehen auf unserer Website unter walterre.be/support-disponibles/rqt/ zur Verfügung.

2. Änderung Qualiroute

Das CCT Qualiroute wurde zum 01.01.2026 geändert, was sich auf die Erstellung der TQR im Rahmen von Straßenbauarbeiten auswirken könnte.
Zu den Voruntersuchungen zur Bodencharakterisierung (E.3.4.2.1):
„Die Vergabebehörde führt für jeden angetroffenen Bodentyp eine Voruntersuchung zur Charakterisierung des vorhandenen Bodens durch, die Folgendes umfasst

  • Wassergehalt des Bodens zum Zeitpunkt der Vorstudie
  • vereinfachte Körnung (Dmax, geht auf 2mm und geht auf 0,063mm)
  • Methylenblauwert (MB) oder Plastizitätsindex (Ip)
  • Proctor-Studie mit mindestens 5 Punkten, die den Übergang zum Optimum einrahmen (NBN EN 13286-2)
  • Gehalt an organischen Stoffen
  • Sulfat-, Sulfid-, Nitrat-, Phosphat- und Chloridgehalt.

Diese Untersuchung, je nach Art des angetroffenen Bodens, ermöglicht es dem Auftragnehmer, die Art der Behandlung, die er auf der Baustelle einzusetzen beabsichtigt, zu definieren und zum Zeitpunkt des Zuschlags auszuwählen.“

Die ASBL Walterre möchte auf die Verpflichtung zur Durchführung eines Korngrößentests (<63µm) im Qualiroute CCT aufmerksam machen. Dies ist nicht obligatorisch für die Durchführung eines TQR, aber wichtig, wenn das Erdreich verunreinigt ist, um die Art der Behandlung und die damit verbundenen Kosten zu bestimmen (insbesondere bei chemisch-physikalischen Behandlungen).

Wir empfehlen den Auftraggebern, wenn diese Analysen nicht im Rahmen einer vorherigen Kampagne durchgeführt wurden, die Möglichkeit zu prüfen, diese Analysen direkt bei der Erstellung des TQR durchzuführen und in den TQR aufzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Daten in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und die Qualiroute-Anforderungen erfüllt werden.

3. Dossier Ursprungsort

Viele Fragen von Bauherren beziehen sich auf die Überwachung ihrer Baustelle. Sie möchten einen Überblick über den Fortschritt der Baustelle und die ausgestellten Dokumente haben.

Im Falle von Baustellen mit einem TQCC ist eine mögliche Überprüfung die Einsichtnahme in die „Akte der ursprünglichen Baustelle“.

Ein Bild, das Text, Software, Multimedia-Software, Computersymbol enthält Automatisch generierte Beschreibung

Im Abschnitt „Abfragen“ :

  • Alle Anfragen im Zusammenhang mit dem TQCC einsehen (Benachrichtigungen über Landbewegungen, Empfangsbenachrichtigungen, eventuelle Nachträge, …) ;
  • Zugang zu Dokumenten und Informationen zu diesen Anträgen haben.

Zur Erinnerung: Empfangsbestätigungen schließen den Transport ab. Am Ende der Bauarbeiten muss daher für jedes Transportdokument eine Empfangsbestätigung ausgestellt werden. Diese Empfangsbestätigung muss der Rechnung für die Erdbewegung beiliegen (Art. 27 AGW Erde).

Im Abschnitt „Lots“ :

  • Verfolgung des Status der auf der Baustelle charakterisierten Lose
    – Volumen des Ursprungsortes = von Walterre zertifiziertes Volumen;
    – Volumen = Volumen, das nicht in einem Transportdokument enthalten ist und daher noch auf dem Ursprungsort vorhanden ist.
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Der Ordner „Ursprungsort“ ist auch für andere Akteure der Abfrage zugänglich. Diese können jedoch nur ihre eigenen Anfragen einsehen.

4. Nutzungsbescheinigungen (Art.13 des AGW vom 14.06.2001)

Der gemeinnützige Verein Walterre wird immer häufiger von Akteuren angesprochen, die über Zertifikate für die Verwendung am Ursprungsort oder in einer genehmigten Anlage (gemeinhin als „Art. 13“ bezeichnet) verfügen. Diese Zertifikate ermöglichen es unter bestimmten Bedingungen, bestimmte Abfälle (Baggerschlamm, Schlamm von
curage, Gießereisand, …) als dekontaminierte Böden „191302-TD“ zu behandeln.

Die VoG Walterre möchte in Zusammenarbeit mit dem SPW-ARNE die folgenden
Informationen zu Art. 13 präzisieren:

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Nutzungszertifikat seine eigenen Bedingungen hat, um den Abfall als dekontaminierten Boden zu behandeln (PFAS-, F-, PCB-Analysen, zu erreichende Trockenheit, …). Der Inhaber des Nutzungszertifikats muss sich der administrativen und technischen Verpflichtungen voll bewusst sein, die er erfüllen muss. Um die Assimilation als Boden zu validieren, muss ein Bodenqualitätsbericht an Walterre übermittelt werden, der alle im Nutzungszertifikat aufgeführten Parameter enthält. Solange nicht alle Parameter
die im Zertifikat enthaltenen Bedingungen erfüllen, kann der Abfall nicht als Boden eingestuft werden.
.

Wenn eine der Bedingungen im Nutzungszertifikat nicht erfüllt ist, wird der Antrag auf ein Qualitätskontrollzertifikat für Erde de facto abgelehnt, da der Abfall dann nicht als Erde betrachtet werden kann.

 

𝐌𝐚𝐭𝐢𝐧𝐞́𝐞 𝐝’𝐢𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 – 𝐆𝐞𝐬𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐝’𝐮𝐧𝐞 𝐈𝐧𝐬𝐭𝐚𝐥𝐥𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐚𝐮𝐭𝐨𝐫𝐢𝐬𝐞́𝐞

𝐌𝐚𝐭𝐢𝐧𝐞́𝐞 𝐝'𝐢𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 - 𝐆𝐞𝐬𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐝'𝐮𝐧𝐞 𝐈𝐧𝐬𝐭𝐚𝐥𝐥𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐚𝐮𝐭𝐨𝐫𝐢𝐬𝐞́𝐞

Walterre und Federeco laden Sie zu zwei Vormittagsveranstaltungen ein, die dem regulatorischen und betrieblichen Management einer genehmigten Anlage gewidmet sind.

𝑶𝒃𝒋𝒆𝒄𝒕𝒊𝒇: den geltenden Rechtsrahmen verstehen, gute Managementpraktiken anwenden und sich mit den Experten vor Ort austauschen.

𝑨𝒖 𝒑𝒓𝒐𝒈𝒓𝒂𝒎𝒎𝒆:
1. Allgemeines Verfahren zur Rückverfolgbarkeit
2. Benachrichtigung über Erdbewegungen
3. Benachrichtigung über den Erhalt
4. Verwaltung von Sendungen in der Autorisierten Einrichtung und auf der Plattform

5. Qualitätsbericht des Landes
6.Evakuierung der Partien

𝑰𝒏𝒕𝒆𝒓𝒗𝒆𝒏𝒂𝒏𝒕𝒔:
– Céline Claus – Projektmanagerin, Tradecowall SC
– Charles Fournier – Sachbearbeiter, Walterre ASBL

𝑫𝒆𝒖𝒙 𝒅𝒂𝒕𝒆𝒔 & 𝒍𝒊𝒆𝒖𝒙 𝒂𝒖 𝒄𝒉𝒐𝒊𝒙:
𝐒𝐢𝐞̀𝐠𝐞 𝐝𝐞 𝐖𝐚𝐥𝐭𝐞𝐫𝐫𝐞 | 𝟎𝟒 𝐧𝐨𝐯𝐞𝐦𝐛𝐫𝐞 von 9-12 Uhr
Rue du Gros Saule 60, 7110 La Louvière
15 Plätze verfügbar
Linkzur Anmeldung

𝐒𝐢𝐞̀𝐠𝐞 𝐝𝐞 𝐅𝐞𝐝𝐞𝐫𝐞𝐜𝐨 | 𝟎𝟕 𝐧𝐨𝐯𝐞𝐦𝐛𝐫𝐞 von 9-12 Uhr
Rue du Tronquoy 24, 5380 Fernelmont
20 freie Plätze
Linkzur Anmeldung

Nichtverfügbarkeit von Diensten – Update

Kommunikation der Verwaltung

Aufgrund eines Eindringens in das Computersystem des Öffentlichen Dienstes von Wallonien sind mehrere Anwendungen, darunter WalonMap und die BDES, derzeit nicht verfügbar.
Die Bearbeitung von Anträgen ist daher auf der Ebene von Walterre asbl betroffen, wie in seinem Newsletter vom 23. April angegeben.

Nach Gesprächen mit der VoG Walterre und um eine vollständige Blockade der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Land zu vermeiden, scheint es jedoch möglich zu sein, die folgenden Anträge, die seit dem 18. April eingereicht wurden, zu bearbeiten:
  • Notifizierungen von Landbewegungen ohne TQR ;
  • Landqualitätsberichte „Ursprungsort“ ;
  • Landqualitätsberichte in genehmigten Einrichtungen über Zusammenfassungen von Sendungen mit Code 2X aus Transportdokumenten, die nach dem 18. April ausgestellt wurden ;
  • Erklärungen von Empfängerstandorten.

Trotz der möglichen Bearbeitung dieser Anträge kann es zu einer Überschreitung der Frist kommen.
Die VoG Walterre setzt alles daran, die Anträge trotz der derzeitigen außergewöhnlichen Situation so gut wie möglich zu bearbeiten.

Mitteilung von ASBL Walterre

Hier ist die Vorgehensweise auf der Plattform für die verschiedenen Anträge, die Sie eingeben müssen:
1. Landqualitätsberichte :
  • Wenn die Adresse in der Plattform nicht verfügbar ist, verwenden Sie die allgemeine Adresse „ADRESSE ZUM EINGEBEN“ und geben Sie die tatsächliche Adresse im Bemerkungsteil des Antrags an. Die ASBL Walterre wird die Adresse bei der Bearbeitung des Antrags kodieren.

  • Es müssen keine Parzellen vom Nutzer eingegeben werden. Die Parzellen werden von Walterre während der Bearbeitung der Anfrage auf der Grundlage der Pläne und der Parzellentabelle im TQR kodiert.
2. Benachrichtigung über Erdbewegungen ohne CCQT :
  • Wenn die Adresse in der Plattform nicht verfügbar ist, verwenden Sie die allgemeine Adresse „ADRESSE ZUM EINGEBEN“ und geben Sie die tatsächliche Adresse im Bemerkungsteil des Antrags an. Die ASBL Walterre wird die Adresse bei der Bearbeitung des Antrags kodieren.
  • Die Katasterparzellen müssen in den Bemerkungen der Abfrage angegeben werden, und ein Screenshot von CADGIS (https://www.minfin.fgov.be/ecad-web/#Die Parzellen werden dann von Walterre während der Bearbeitung der Anfrage auf der Grundlage der oben genannten Informationen kodiert.
  • Bitte beachten Sie, dass die Kartenvorschau (Sektorplan, ESDB) weiterhin nicht verfügbar sein wird. Anfragen müssen daher ohne diese Elemente gestellt werden.

3. Erklärung des Empfängers :
  • Wenn die Adresse in der Plattform nicht verfügbar ist, verwenden Sie die allgemeine Adresse „ADRESSE ZUM EINGEBEN“ und geben Sie die tatsächliche Adresse im Bemerkungsteil des Antrags an. Die ASBL Walterre wird die Adresse bei der Bearbeitung des Antrags kodieren.
  • Die Katasterparzellen müssen in den Bemerkungen der Abfrage angegeben werden, und ein Screenshot von CADGIS (https://www.minfin.fgov.be/ecad-web/#) muss in den Dateien der Abfrage enthalten sein. Die Parzellen werden dann von Walterre während der Bearbeitung der Anfrage auf der Grundlage der oben genannten Informationen kodiert.
  • Zur Erinnerung: Die Genehmigung muss beigefügt werden, um die Bereiche zu bestätigen, die aufgefüllt werden sollen.

Der gemeinnützige Verein tut alles in seiner Macht Stehende, um Ihnen die Dokumente so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Um den Großteil unserer Mitarbeiter auf die Bearbeitung der Anträge konzentrieren zu können, bitten wir Sie daher, unsere Kommunikationsmittel (Telefon und E-Mail) nicht mit Anfragen nach Bearbeitungsfristen zu überlasten.


Nichtverfügbarkeit von Diensten

Nichtverfügbarkeit von Diensten

Wir möchten Sie darüber informieren, dass einige Anfragen nicht mehr bearbeitet werden können, da die Websites der Wallonischen Region nach dem Cyberangriff auf ihre IT-Infrastruktur nicht mehr zugänglich sind.
Derzeit können wir keine Verbindungen zu den Katasterparzellen herstellen und keine Überprüfungen der Nutzung vornehmen, die im Rahmen der uns anvertrauten Aufgaben unerlässlich sind.
Dies hat Auswirkungen auf die Bearbeitung der folgenden Anfragen:
  • Landqualitätsberichte, die nicht mit Katasterparzellen verknüpft werden können, d.h. TQRs an Originalstandorten oder TQRs in genehmigten Einrichtungen, die sich auf 2X-Code-Losgruppierungen beziehen, die aus Transportdokumenten stammen, die nach dem 18. April ausgestellt wurden;
  • Erklärungen des empfangenden Standorts, es sei denn, die Art der Nutzung ist eindeutig in der einzigen Genehmigung enthalten;
  • Benachrichtigungen über Landbewegungen ohne CCQT, mit Ausnahme von Land, das von einem Weg abzweigt.
Für den Rest stehen wir telefonisch zur Verfügung.
Wir sind uns der Unannehmlichkeiten bewusst, die sich aus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben, auf die Walterre asbl keinen Einfluss hat.
Ende der Woche werden wir in Absprache mit der Verwaltung eine Bestandsaufnahme der Situation vornehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Team von ASBL Walterre

L’ASBL Walterre engage !

L'ASBL Walterre engage !

𝐋𝐢𝐞𝐧𝐬 :

▪️ 𝑅𝑒𝑠𝑝𝑜𝑛𝑠𝑎𝑏𝑙𝑒 𝑞𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡𝑒́ : Lien
▪️ 𝐺𝑒𝑠𝑡𝑖𝑜𝑛𝑛𝑎𝑖𝑟𝑒 𝑑𝑒 𝑑𝑜𝑠𝑠𝑖𝑒𝑟𝑠 𝑡𝑒𝑐ℎ𝑛𝑖𝑞𝑢𝑒𝑠 : Lien







 

Newsletter – Janvier 2025

 

NEWSLETTER - Janvier2025

1. Tri des données dans la plateforme

Il est possible de trier les données affichées dans l’onglet « mes requêtes » de la plateforme. 
En cliquant sur le petit entonnoir en haut du tableau (Voir vidéo ci-dessous), des filtres ont déjà été pré-encodés afin de vous permettre de le modifier. La partie « champ » peut être modifiée pour filtrer selon d’autres critères (exemple « nom du compte » ou « nom du contact » ayant créé la requête). Si vous rechargez la page, les filtres se réinitialiserons pour afficher tous les résultats.

2. Export des données de la plateforme

Les données reprises dans les tableaux de l’onglet « mes requêtes » peuvent être exportées vers un fichier Excel ou csv en cliquant sur le bouton en haut à droite du rapport que vous consultez. Il est possible d’exporter soit le rapport mis en forme, soit les données brutes. 

3. Enquête de satisfaction

L’ASBL Walterre souhaite obtenir le retour du secteur de la construction concernant les services et la plateforme de l’ASBL.
A cette fin, nous vous proposons de remplir une enquête de satisfaction dans une démarche d’amélioration de nos services et de la plateforme.
Cette enquête sera totalement anonyme et ne prendra que quelques minutes. En outre, elle permettra à l’ABSL de repérer les points à améliorer pour l’année 2025.
Celle-ci est à remplir via ce lien.

 

Newsletter – Januar 2024

 

NEWSLETTER - Januar 2024

1. PFAS und neue Excel-Modelle für TQR

Der SPW-ARNE veröffentlichte in seinem letzten NSS(Novum Sub Sole N° 110) die Bodengrenzwerte für quantitative PFAS, die bei der Erstellung von TQRs zu berücksichtigen sind.

“ Die Bei der Festlegung der Grenzwerte für den Umgang mit Bodenaushub sind folgende Regeln zu berücksichtigen (AGW vom 5. Juli 2018):

  • Für PFAS mit einem Grenzwert, der über der Quantifizierungsgrenze liegt, wird gemäß Art. 14, §1er des AGW vom 5. Juli 2018 ein Verhältnis von 80% auf diesen Grenzwert angewendet;
  • Für PFAS (derzeit PFDA und HFPO-DA-GenX) mit einem Grenzwert unterhalb der Bestimmungsgrenze wird ein Grenzwert von 0,2 µg/kg angenommen;
  • PFAS, für die kein Bodengrenzwert festgelegt wurde, wird der Grenzwert von 0,4 µg/l verwendet.

Wenn die Qualitätskontrollen in Wallonien an Standorten durchgeführt werden, die von PFAS betroffen sein könnten (insbesondere nach einem Brand mit AFFF-Schaum) oder die Aktivitäten beherbergen oder beherbergt haben, die in der Richtlinie über die Qualitätssicherung in der Landwirtschaft aufgeführt sind, so ist dies nicht der Fall. NSS 90Die Experten werden aufgefordert, PFAS als verdächtige Parameter zu analysieren.

Um diesen neuen Anweisungen zu entsprechen, hat Walterre ASBL die Excel-Dateien für den Vergleich von Analysen aktualisiert und eine Seite für PFAS hinzugefügt. Diese neue Seite enthält alle von der Verwaltung herausgegebenen Konzentrationen. Diese Dateien sind auf unserer Website verfügbar:

Diese neuen Dateien ermöglichen auch die Kodierung von Werten unterhalb der Nachweisgrenze, ohne dass es zu Anzeigeproblemen bei der Berechnung der maximalen Konzentration kommt.

Der Bauherr des Projekts muss darüber informiert werden, wenn die Ergebnisse des TQRK in Frage gestellt werden. Der TQR muss daher einen Nachweis enthalten, z. B. eine E-Mail, in der der Auftraggeber darüber informiert wird, dass die Qualität eines bestimmten Postens eines TQRK in Frage gestellt wird und die Ergebnisse der Gegenanalyse (z. B. die Änderung von Code 13 auf 15) bekannt gegeben werden;

Wenn Walterre aufgrund des Qualitätsberichts, der verschiedenen Transportdokumente und der Empfangsbestätigungen zu dem Schluss kommt, dass der selektive Aushub nicht eingehalten werden konnte und eine Vermischung der verschiedenen Lose mehr als wahrscheinlich ist, wird die erneute Analyse gemäß Artikel 27 verweigert. Wenn die IA oder der Auftragnehmer diese Entscheidung anfechten, müssen sie die Einhaltung des PTRI garantieren (Fotos, Baustellenbesuch, …);

Artikel 27 wird die einzige Methode der Gegenanalyse sein, die in den genehmigten Anlagen gemäß Abschnitt 4.3 der GRGT zulässig ist.

2. Transportscheine

Die Transportdokumente und Transportscheine, die auf unserer Plattform verfügbar sind, wurden angepasst. Um Verwechslungen zwischen den Dokumenten zu vermeiden, werden die Transportscheine, die bei jeder Fahrt ausgefüllt werden müssen, nicht mehr auf unserer Plattform zur Verfügung gestellt. Nur das Beförderungsdokument kann heruntergeladen werden.

Wir bitten daher alle Spediteure/Unternehmer/Genehmigte Einrichtungen und Empfängerstandorte, ihre eigenen Transportscheine zu verwenden, die den von der VZW Walterre ausgestellten Transportdokumenten beigefügt werden müssen. Die auf der Plattform verfügbaren Dokumente werden am 5. Februar 2024 angepasst.

 

Newsletter – Dezember 2023

 

NEWSLETTER - Dezember 2023

1. Aktualisierung des PFAS-Verfahrens

In Übereinstimmung mit den Novos Sub Sole 107 und 108 wurden die Bedingungen für die Verwertung von Boden aus Flandern und Brüssel in Wallonien angepasst.

Für die in Flandern durchgeführten Qualitätskontrollen :

  • Bei IA-Böden, deren Ursprung nicht genau bekannt ist, müssen alle PFAS aus Tabelle 1 des Verfahrens CMA/3/D analysiert werden;
  • Für Boden, der am Ursprungsort oder in einer IA, in der der Ursprung genau bekannt ist, charakterisiert wurde, sollte die Karte Maatregelen per gemeente | Vlaanderen.be konsultiert werden. Wenn der Boden innerhalb einer roten oder gelben Zone ausgehoben wurde, müssen die PFAS in Tabelle 1 des Verfahrens CMA/3/D analysiert werden. Andernfalls ist die Analyse der PFAS nicht erforderlich.

Für Qualitätskontrollen, die in der Region Brüssel-Hauptstadt durchgeführt werden :

  • Für Böden, die am Ursprungsort oder in einer IA, in der der Ursprung genau bekannt ist, charakterisiert wurden, sollte die Karte PFAS: Analyse und Verdacht auf Verschmutzung konsultiert werden. Wenn der Ursprung in einer roten (sehr hohes Risiko) oder orangefarbenen (hohes Risiko) Zone liegt, müssen die PFAS in Tabelle 1 des Verfahrens CMA/3/D analysiert werden. Andernfalls ist die Analyse der PFAS nicht erforderlich.
  • Die Karte enthält auch nicht eingefärbte Gebiete, in denen Bohrungen/Piezometer auf PFAS geprüft wurden. Wenn die im folgenden Absatz genannten Grenzwerte überschritten werden, müssen alle PFAS in Tabelle 1 des Verfahrens CMA/3/D analysiert werden. Andernfalls ist die Analyse nicht erforderlich.
  • Wie in Flandern müssen bei der Charakterisierung von AI-Flächen, deren Ursprung nicht genau bekannt ist, alle PFAS in Tabelle 1 des Verfahrens CMA/3/D analysiert werden;

Die Grenzwerte für PFAS sind unten aufgeführt. Wenn die Analyse dieser Komponenten über diesen Schwellenwerten liegt, wird die Bodencharge als Code 19 betrachtet. Es gibt keine unterschiedlichen Schwellenwerte für die Nutzungsarten :

  • PFOS – Perfluorooctansulfonat (CAS: 1763-23-1): 2,1 µg/kg ;
  • PFOA – Perfluorooctansäure (CAS: 335-67-1): 0,6 µg/kg ;
  • Summe der quantitativen PFAS: 8 µg/kg ;

Es gibt keine Änderungen bei den Qualitätskontrollen in Wallonien. Die Novum Sub Sole 90 gilt weiterhin für Standorte, an denen eine Verschmutzung durch PFAS vermutet wird.

2. Genehmigte Anlagen und Code 19

Der SPW-ARNE aktualisierte kürzlich die Listen der zugelassenen Einrichtungen, die Land annehmen dürfen.

Alle diese Listen basieren auf den verschiedenen Rubriken der Umweltgenehmigung, die die Lagerung von Erdreich erlaubt. Daher ersetzt diese Mitteilung die Mitteilung vom August 2022.

3. Empfängerstandorte in Artikel 15 und 2X-Codes

Die Verwaltung aktualisierte kürzlich die Bedingungen für die Annahme von Land an einem Empfängerstandort mit einer Ausnahmegenehmigung nach Artikel 15 (Abschnitt 90.28.02 der Umweltgenehmigung/einmalig).

Bisher konnten nur Landpartien mit einem TQCC an diesen Empfängerstandorten verwertet werden.

Derzeit können Flächen ohne TQCC, die Codes 21, 22, 23, 24 und 25, in diesen Empfängerstandorten verwertet werden. Unter spezifischen Bedingungen für jeden Empfängerstandort. Die Verwaltung hat diese Standorte kontaktiert, um ihnen diese Bedingungen mitzuteilen. Wir bitten Sie, die Standorte in der Nähe Ihrer Baustellen zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

4. Zufriedenheitsumfrage 2023

Der VZW Walterre möchte ein Feedback aus dem Bausektor zu den Dienstleistungen und der Plattform des VZW erhalten.

Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen an, eine Zufriedenheitsumfrage auszufüllen, um unsere Dienstleistungen und die Plattform zu verbessern.

Die Umfrage ist völlig anonym und dauert nur einige Minuten . Darüber hinaus wird die Umfrage dem ABSL ermöglichen, verbesserungswürdige Punkte für das Jahr 2024 zu identifizieren.

Diese ist über diesen Link.

 

Kommunikations-Roadshow

 

In diesem Jahr organisiert die ASBL Walterre ihre Informationsveranstaltungen in allen Provinzen der Wallonischen Region.

Diese Veranstaltungen finden von 9.00 bis 12.00 Uhr statt , gefolgt von einem Networking-Lunch.

Der Vormittag ist in zwei Teile gegliedert:

  • Nach einem kurzen Video über das allgemeine Schema der Rückverfolgbarkeit wird das Team des gemeinnützigen Vereins Walterre eine Präsentation halten, die folgende Themen behandelt:
    o Vorstellung des rechtlichen Rahmens und der von Walterre angebotenen Dienstleistungen;
    o Zoom auf die Vorteile für die Akteure, wenn sie sich an dem Verfahren beteiligen.
  • Anschließend findet ein Rundtischgespräch mit lokalen Akteuren statt, die sich für die Rückverfolgbarkeit von Land in der Wallonischen Region einsetzen. Die Diskussion wird von Nathalie Ricaille moderiert. In jeder Gesprächsrunde werden die folgenden Akteure vertreten sein: Bauherren, Planungsbüros, Unternehmer/Transportunternehmen, Verwertungsstandorte (genehmigte Anlagen und/oder Empfängerstandorte). Das Ziel dieser Diskussionsrunden ist es, Erfahrungen aus der Praxis mit den Teilnehmern zu teilen.

➡ Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte diesen Link.

Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen!

2. Aktualisierung der Ordnerrechte

Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die über die Plattform WALTERRE eingereicht werden. Die Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 1. Oktober 2024 gewährt werden. Die Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 10%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https: //walterre.be/informations/facturation/

Die neuen ACTV-Bearbeitungsgebühren für Basisanfragen sind:
– 36,11 € für die Beantragung eines Transportdokuments bis 400 m³
– 144,45 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis 400 m³.

Die Gebühren für die höheren Volumina werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Bearbeitungsgebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.

3. Ende der TQR-Pflicht für Ehegatten

Nach verschiedenen Rückmeldungen aus dem Sektor wurde in Absprache mit der Verwaltung beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung eines gemeinsamen TQR aufzuheben.
Wenn zwei verschiedene Bauherren einen TQR für denselben Straßenabschnitt erstellten, musste bisher ein einziger TQR/Addendum erstellt werden.
Gemeinsame TQRs werden jedoch weiterhin empfohlen, wenn eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten stattfindet, um einen Überblick über die gesamten Erdarbeiten in dem Gebiet zu erhalten.

4. Rundschreiben Nr. 4

Das Rundschreiben Nr. 4 über Sammelanlagen, die gemäß ihrer Genehmigung Boden aufnehmen können, der unter Abfallcode 170504 aufgeführt ist, wurde von der Verwaltung am 9. August 2024 aktualisiert. Die neue Version ist auf unserer Website unter diesem Link verfügbar.

Diese neue Version enthält die folgenden Anpassungen und Ergänzungen:

  • Aktualisierung bezüglich Volumen unter 20 m³ (ursprünglich 10m³) gemäß der Änderung des AGW Land im Juni 2021;
  • Zusammenlegung der Kapitel 2 und 3 über die Modalitäten der Zusammenlegung innerhalb einer genehmigten Anlage ;
  • Hinzufügung eines Absatzes über die Verwaltung von Code-10-Losen, für die ein TQR erforderlich ist (Kapitel 2b) ;
  • Hinzufügung eines Absatzes über den Begriff der kontradiktorischen Kontrolle, wie in Art. 27 AGW Land (Kapitel 4a) übernommen;
  • Ein Absatz über die Mischung von Erde und Kompost wurde hinzugefügt (Kapitel 4b) ;
 

Newsletter – August 2023

 

Newsletter August 2023

1. Verfahren Artikel 27

Die ASBL Walterre und der SPW-ARNE erläutern die Anwendung und Verwendung einer Gegenanalyse im Rahmen von Artikel 27.

Der Bauherr des Projekts muss darüber informiert werden, wenn die Ergebnisse des TQRK in Frage gestellt werden. Der TQR muss daher einen Nachweis enthalten, z.B. eine E-Mail, in der der Auftraggeber darüber informiert wird, dass die Qualität eines bestimmten Postens des TQRK in Frage gestellt wird und die Ergebnisse der Gegenanalyse (z.B. die Änderung von Code 13 auf 15) bekannt gegeben werden;

Wenn Walterre aufgrund des Qualitätsberichts, der verschiedenen Transportdokumente und der Empfangsbestätigungen zu dem Schluss kommt, dass der selektive Aushub nicht eingehalten werden konnte und eine Vermischung der verschiedenen Lose mehr als wahrscheinlich ist, wird die erneute Analyse gemäß Artikel 27 verweigert. Wenn die IA oder der Auftragnehmer diese Entscheidung anfechten, müssen sie die Einhaltung des PTRI garantieren (Fotos, Baustellenbesuch, …);

Artikel 27 wird die einzige Methode der Gegenanalyse sein, die in den genehmigten Anlagen gemäß Abschnitt 4.3 der GRGT zulässig ist.

2. Jahresbericht 2022

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre mit den Daten für 2022 wurde soeben veröffentlicht!
Der Bericht enthält Statistiken über die von Walterre VoE im Jahr 2022 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQR, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Bodenqualität, transportiertes Bodenvolumen, ….
Der Bericht steht auf unserer Website unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung: https: //walterre.be/informations/rapport-annuel/

3. Gekalkte und geänderte Böden

Die Herkunft und die Qualität des Bodens sind entscheidend für das Verfahren. Daher müssen auch geänderte, kompostierte oder gekalkte Böden zurückverfolgt werden.
Wenn der Boden von einem verdächtigen Standort oder von einem Standort stammt, von dem mehr als 400 m³ Boden entfernt wurden, muss vor dem Mischen ein Bodenqualitätsbericht (TQR) erstellt werden. Dieser TQR gilt auch nach der Mischung und eine erneute Analyse kann nach der Mischung nicht mehr durchgeführt werden.

Nach der Vermischung muss Walterre eine Meldung über die Bodenbewegung von der Anlage, die die Vermischung vorgenommen hat, an den Bestimmungsort des Bodens (genehmigte Anlage, Straßen, Aufschüttungen, …) erfolgen. Diese Meldung erfolgt durch die genehmigte Anlage.
Wenn jedoch die Anlage, die die Mischung vorgenommen hat, die gemischte Erde im Einzelhandel verkauft, dann gilt die Rückverfolgbarkeit nicht für die aus der Anlage entfernte Erde. Es muss jedoch ein Ausgangsbuch geführt werden, das an den VZW Walterre geschickt wird, um die abtransportierte Charge abzuschließen.

Wenn in einer genehmigten Anlage gelagerter, verbesserter Boden weder zurückverfolgt noch analysiert wird, muss die AGW Erde durch Qualitätskontrolle des Bodens (Erhalt des Qualitätskontrollzertifikats für Böden – CCQT) überprüft werden. Wir erinnern daran, dass die Rückverfolgbarkeit und ggf. die Qualitätskontrolle vor der Kalkung/Bodenverbesserung gewährleistet sein müssen.

4. Organisation der Schulungen

Die ASBL Walterre erweitert ihre Dienstleistungen, indem sie Schulungen direkt in Ihren Räumlichkeiten anbietet. Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese Möglichkeit bieten können, die Fähigkeiten Ihres Teams in Ihrem Unternehmen zu stärken.

Unser engagierter Mitarbeiter wird Ihr Unternehmen besuchen, um eine qualitativ hochwertige Schulung durchzuführen. Unser Ziel ist es, Ihre spezifischen Schulungsanforderungen zu erfüllen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Preis für diese Vor-Ort-Schulungen beträgt 85 €/Stunde, einschließlich aller Steuern.

Wenn Sie an dieser Schulungsmöglichkeit interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@walterre.be, um alle Informationen über diese Schulungen zu erhalten. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Themen Sie sich konzentrieren möchten, damit wir den Kurs auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden können.