Newsletter – September 2024

 

NEWSLETTER - September 2024

1. Roadshow 2024: "Landmanagement, eine wichtige Herausforderung für die Zukunft".

Sorgen Sie sich um die Landbewirtschaftung und die Zukunft unserer Umwelt?
Verpassen Sie nicht unsere Roadshow, die speziell für Branchenvertreter wie Sie konzipiert wurde. Tauschen Sie Ihre Erfahrungen aus, vertiefen Sie Ihr Wissen und entdecken Sie innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen!

Diese Veranstaltungen finden von 9.00 bis 12.00 Uhr statt, gefolgt von einem Networking-Lunch.
➡ Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte diesen Link.

Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen!

2. Aktualisierung der Ordnerrechte

Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die auf der Plattform WALTERRE eingereicht wurden. Die Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 1. Oktober 2024 gewährt werden. Die Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 10%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https: //walterre.be/informations/facturation/

Die neuen ACTV-Bearbeitungsgebühren für Basisanfragen sind:
– 36,11 € für die Beantragung eines Transportdokuments bis 400 m³
– 144,45 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis 400 m³.

Die Gebühren für die höheren Volumina werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Bearbeitungsgebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.

3. Ende der TQR-Pflicht für Ehegatten

Nach verschiedenen Rückmeldungen aus dem Sektor wurde in Absprache mit der Verwaltung beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung eines gemeinsamen TQR aufzuheben.
Wenn zwei verschiedene Bauherren einen TQR für denselben Straßenabschnitt erstellten, musste bisher ein einziger TQR/Addendum erstellt werden.
Gemeinsame TQRs werden jedoch weiterhin empfohlen, wenn eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten stattfindet, um einen Überblick über die gesamten Erdarbeiten in dem Gebiet zu erhalten.

4. Rundschreiben Nr. 4

Das Rundschreiben Nr. 4 über Sammelanlagen, die gemäß ihrer Genehmigung Boden aufnehmen können, der unter Abfallcode 170504 aufgeführt ist, wurde von der Verwaltung am 9. August 2024 aktualisiert. Die neue Version ist auf unserer Website unter diesem Link verfügbar.

Diese neue Version enthält die folgenden Anpassungen und Ergänzungen:

  • Aktualisierung bezüglich Volumen unter 20 m³ (ursprünglich 10m³) gemäß der Änderung des AGW Land im Juni 2021;
  • Zusammenlegung der Kapitel 2 und 3 über die Modalitäten der Zusammenlegung innerhalb einer genehmigten Anlage ;
  • Hinzufügen eines Absatzes über die Verwaltung von Code-10-Losen, für die ein TQR erforderlich ist (Kapitel 2b) ;
  • Hinzufügung eines Absatzes über den Begriff der kontradiktorischen Kontrolle, wie in Art. 27 AGW Land (Kapitel 4a) übernommen;
  • Ein Absatz über die Mischung von Erde und Kompost wurde hinzugefügt (Kapitel 4b) ;
 

Newsletter – Mai 2023

 

1. Rechnungsstellung

Wie kann ich bezahlen?

Das Rechnungssystem von WALTERRE VoG verlangt eine Vorauszahlung, die auf das Bankkonto von Walterre VoG überwiesen werden muss: BE68 7320 5232 9834. Eine Rechnung wird nach der Veröffentlichung der Anfrage erstellt und versandt.

Wie viel zahlen?

Der Nutzer hat zwei Möglichkeiten:

1) Führen Sie die Zahlung eines Betrags durch, der der Bearbeitungsgebühr des Antrags entspricht. Berechnungstool: http: //walterre.be/wp-content/uploads/3.%20Informations/Estimation-co% C3%BBt-Rückenlehnengebühr14-04-2020 .xlsx

2) Zahlung einer Rückstellung, die eine Reihe von Anträgen abdecken kann.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an invoice@walterre.be

2. UVCW

Wir freuen uns, Ihnen die Veröffentlichung des neuen„Handbuchs zur Optimierung der Kosten für die Entsorgung von Erdaushub bei öffentlichen Bauaufträgen, gemäß Qualiroutes und CCTB 2022“ bekannt zu geben.

Das Handbuch soll Fachleuten helfen, die Kosten für das Management von Erdaushub zu optimieren. Es enthält praktische Ratschläge und Empfehlungen für die Planung, Verwaltung und Ausführung von öffentlichen Bauprojekten sowie detaillierte Informationen über die verschiedenen Schritte des Bodenaushubmanagements.

Das Handbuch steht auf der Website des Städte- und Gemeindebundes zur Verfügung: https: //uvcw.be/publications/107

Wir sind überzeugt, dass dieses Handbuch eine unschätzbare Ressource für jeden sein wird, der mit dem Management von Erdaushub bei Bau- und öffentlichen Bauprojekten zu tun hat, und wir empfehlen Ihnen, es jetzt zu lesen.

3. Zertifizierung ISO9001 - 14001

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die VZW Walterre nach ISO 9001:2015 zertifiziert wurde. Diese Zertifizierung belegt unser Engagement für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für unsere Nutzer und Partner.

Die Erreichung dieses internationalen Standards ist das Ergebnis unseres kontinuierlichen Engagements für Spitzenleistungen und Qualität. Wir sind stolz auf diese Leistung, da sie unser Engagement für kontinuierliche Verbesserung und operative Exzellenz belegt. Wir verpflichten uns, diesen hohen Standard in allen Aspekten unserer Arbeit aufrechtzuerhalten und weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.

Wir bedanken uns bei unseren Nutzern, Partnern und allen Beteiligten, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Wir freuen uns darauf, weiterhin mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und unser Engagement für Spitzenleistungen zu verstärken.

 

Newsletter – Oktober 2022

 

1. Schulung für Architekten

Wir freuen uns, Sie zu einer Schulung einladen zu können, die von Walterre ASBL für Architekturbüros in Zusammenarbeit mit der Union Wallonne des Architectes organisiert wird .Die Schulung soll den rechtlichen Rahmen, die Verfahren sowie die Erfahrungen und Ratschläge von Walterre vorstellen und ist kostenlos. Der Link zur Anmeldung ist hier: https://forms.monday.com/forms/da069732d38d444eac42f79374adcc23?r=use1

Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen.

2. Transportdokument und Transportschein

Das Dokument, das Sie in Ihrem LKW haben müssen, wenn Land transportiert wird, ist der Transportschein von Walterre.
Der Transportschein von Walterre ist kein obligatorisches Dokument und kann durch eigene Transportscheine ersetzt werden.

Die Vorlage des Transportscheins allein ist nicht ausreichend, um Land anzunehmen, das in eine genehmigte Anlage oder einen Empfängerstandort gelangt.


3. Genehmigte Anlagen, die Land in Code 19 annehmen können

Nicht alle genehmigten Bodensammelstellen sind für die Annahme von nicht verwertbarem Boden in Code 19 zugelassen.

Nur die Betriebe, die in der Liste der Liste enthalten sind. „Zentren, die für das Sortieren, Zusammenführen, die Vorbehandlung, die Behandlung und/oder die Verwertung von verunreinigtem Boden zugelassen sind“.und diejenigen, die in ihren Genehmigungen den Eintrag 90.21.15 haben, dürfen Codes 19 erhalten.

Andere Einrichtungen, die eine Genehmigung beantragt haben und nur unter 90.21.01 fallen, dürfen nur verwertbare Böden aufnehmen.

Aus diesem Grund kann Walterre keine Transportdokumente für Land unter Code 19 für Betriebe genehmigen, die nicht über diese Genehmigungen verfügen. Wir bitten die IA, die über 90.21.15 verfügen, uns zu kontaktieren, um die Informationen anzupassen.

 

Newsletter – Juni 2024

 

NEWSLETTER - Juni 2024

1. Veröffentlichung des Jahresberichts 2023

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre mit den Daten für 2023 wurde soeben veröffentlicht!

Dieser Bericht enthält Statistiken über die von Walterre VoG im Jahr 2023 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQRs, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Landqualität, Volumen der transportierten Erde, ….

Der Jahresbericht kann auf unserer Website eingesehen werden: https: //walterre.be/wp-content/uploads/2024/05/FINAL-Rapport-annuel-2023.pdf

2. Änderungen in den PNN-Standards für PCBs

Die Datenbank der nicht normierten Schadstoffe (NNP) wurde kürzlich aktualisiert. Dabei wurden die Normen für die Gesamt-PCB angepasst. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die Umweltschutzmaßnahmen zu verstärken, indem die zulässigen Grenzwerte für diese Schadstoffe verschärft werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen neuen Standards vertraut zu machen und die aktualisierten Vergleichstabellen für Analysen auf unserer Walterre-Website zu verwenden: https: //walterre.be/support-disponibles/rqt/

3. Landsortierplan Anlage zum CCQT

Um die Rückverfolgbarkeit von Land besser zu verwalten, wird der Landsortierplan nun dem Qualitätskontrollzertifikat für Land (QCT) beigefügt. Wir sind überzeugt, dass dies zu einem besseren Verständnis der Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit von Land für alle Beteiligten führen wird.

 

Newsletter – September 2022

 

1. Neue Rechnungsschnittstelle in der Plattform

Vor kurzem wurde eine neue Schnittstelle für die Verwaltung der von Walterre VoG ausgestellten Rechnungen online gestellt.
Diese Schnittstelle ermöglicht es Ihnen, die gesendeten Rechnungen zu sortieren und zu filtern und den Bericht in einem Excel-Format zu exportieren.
Um diese Schnittstelle zu sehen, gehen Sie auf die Registerkarte „Verkaufsrechnungen“ und dann auf „Endgültige Rechnungen“. Sie werden feststellen, dass sich die Oberfläche verändert hat und dass Sie die Tabelle jetzt über die Schaltfläche „Export“ oben rechts exportieren können.

2. Frage-Antwort aus dem Jahresbericht 2021

Während der Zufriedenheitsumfrage für den Jahresbericht 2021 stellten viele von Ihnen Fragen zur Arbeitsweise von Walterre.
Wir haben diese Fragen beantwortet und bieten Ihnen die Möglichkeit, diesen Austausch in einem kleinen Comic zu entdecken, der über den Link hier verfügbar ist.

3. Beschwerdemanagement-Tool

Die Walterre-Plattform verfügt nun über ein Instrument, mit dem Nutzer eine Beschwerde über die Arbeitsweise und die Dienstleistungen der VoG einreichen können.
Wir erinnern daran, dass die VoG Walterre die Vorschriften nicht beeinflussen und anpassen kann. Daher kann ein Antrag auf Änderung oder eine Beschwerde über die starren Vorschriften nicht erfolgreich sein.

4. Übersetzung der Plattform

Die Plattform Walterre wurde ins Deutsche übersetzt und ist ab sofort über die Registerkarte „Meine Einstellungen“ verfügbar. Der Titel der Sprache lautet „Deutsch (Belgien)“.
Aus technischen Gründen, die mit der Plattform zusammenhängen, konnten einige Felder, wie die Titel der Tabellen, nicht übersetzt werden.

5. Eine brandneue Webseite, die sich ausschließlich mit recycelten Gesteinskörnungen beschäftigt!

Nach monatelangen Überlegungen und dank eines Zuschusses von Wallonien hat FEREDECO asbl eine Website eingerichtet, die sich an alle öffentlichen Akteure, Unternehmer und Planer richtet, die bereits recycelte Gesteinskörnungen auf ihren Baustellen verwenden oder diese verstärkt in den Bau unserer Gebäude und Straßen einbeziehen möchten.
Die Website soll über das Thema recycelte Gesteinskörnungen informieren, aber auch:
– Die Verwendung von recycelten Gesteinskörnungen auf öffentlichen und privaten Baustellen aufwerten,
– Das Bewusstsein für qualitativ hochwertiges, zirkuläres Bauen in Wallonien schärfen,
– Über die aktuelle Gesetzgebung informieren,
– Ihnen die neuesten laufenden oder abgeschlossenen Baustellen und Projekte vorstellen.
Besuchen Sie die brandneue Website http://www.granulatsrecycles.be und erfahren Sie mehr über recycelte Gesteinskörnungen!
Aus technischen Gründen, die mit der Plattform zusammenhängen, konnten einige Felder, wie die Titel der Tabellen, nicht übersetzt werden.

 

Newsletter – PFAS

 

Kommunikation über PFAS

Nach der jüngsten Entdeckung von PFAS-Verschmutzung (perfluoroalkylierte Substanzen) in Flandern teilen wir Ihnen einige Maßnahmen mit, die vom SPW-ARNE ergriffen wurden und sich auf die von Walterre VZW bearbeiteten Anträge auswirken.

OVAM hat mehrere Gebiete in Flandern festgelegt, in denen PFAS nachgewiesen wurde.
➡ Renaix: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/pfas-adviezen-in-ronse
Mechelen: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/mechelen-no-regret-maatregelen-pfas
➡ Willebroek: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/willebroek-no-regret-maatregelen-pfas
Zele: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/zele-no-regret-maatregelen-pfas
Zwijndrecht: 10 km um das 3M-Werk.

TQRs, die nach einer Untersuchung in einem dieser Gebiete durchgeführt werden, müssen eine Analyse von PFAS als nicht normierte Schadstoffe (NNP) enthalten.
In Wallonien verwertete Böden, die aus einer genehmigten Anlage stammen, die sich in einer der Städte befindet, in denen ein solches Gebiet nachgewiesen wurde, müssen ebenfalls eine PFAS-Analyse vorlegen.

Die beiden Substanzen, die im Rahmen von RQT analysiert werden sollen, sind :
PFOS – Perfluorooctansulfonat (CAS: 1763-23-1)
PFOA – Perfluoroctansäure (CAS: 335-67-1)

80% der Schwellenwerte für alle Nutzungsarten, die in der Wallonischen Region gelten, betragen 2,1 µg/kg für PFOS und 0,6 µg/kg für PFOA.

Schließlich wird, wie in Novum Sub Sole Nr. 90 empfohlen, auch empfohlen, auf Risikostandorte in der Wallonischen Region zu achten. Die folgende Liste enthält eine Reihe von Aktivitäten, bei denen PFAS potenziell im Boden vorhanden sein könnte: https: //sol.environnement.wallonie.be/files/Expert/PFA%20TABLEAU.pdf.

Des Weiteren wird empfohlen, dass die Planungsbüros den/die Bauherrn kontaktieren, wenn eine bereits validierte Studie ein Grundstück in einem Gebiet untersucht, in dem PFAS zu erwarten sind.

 

Newsletter – Juni 2022

 

Newsletter Juni 2022

1. Jährlicher Tätigkeitsbericht 2021

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre für das Jahr 2021 ist nun veröffentlicht!

Diese enthält Statistiken über die von Walterre VoG im Jahr 2021 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQRs, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Landqualität, Volumen der transportierten Erde, ….

Der Bericht steht auf unserer Website unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung: http: //walterre.be/informations/rapport-annuel/

2. PFAS-Problematik: Aktualisierung

In den letzten Monaten hat sich die Anzahl der potenziell von PFAS betroffenen Standorte in Flandern stark verändert. Im Zusammenhang mit der Verbringung von Böden aus der Region Flandern möchten wir Sie auf die Qualitätskontrollen der Böden aufmerksam machen, die Sie möglicherweise durchführen müssen.

Vorsorglich wurden Walterre vzw folgende Anweisungen erteilt:
Wenn die Qualitätskontrolle durchgeführt wird:

  • In genehmigten Anlagen: Wenn die Herkunft des Bodens nicht genau bekannt ist, muss die PFOS/PFOA-Analyse durchgeführt werden oder alternativ auf der Grundlage eines „PFAS“-Pakets, dessen Verbindungen in der folgenden Dokumentation CMA/3/D aufgeführt sind. Wenn der Ursprung bekannt ist, wird auf den nächsten Punkt verwiesen.
  • An einem bekannten Ursprungsort : Die folgende Karte sollte konsultiert werden: Maatregelen per gemeente | Vlaanderen.be. Auf dieser Karte sind verschiedene Farbcodes (rot, gelb, grün) angegeben. Wenn die Bewegungen von einem Standort ausgehen, der in einer roten oder gelben Zone liegt, muss eine PFOS/PFOA-Analyse oder alternativ eine Analyse auf der Grundlage des oben erwähnten PFAS-Pakets durchgeführt werden. Beachten Sie, dass bei roten Gebieten das Gebiet mit dem größten Kreis berücksichtigt werden muss.

Wenn die Qualitätskontrollen in Wallonien an Standorten durchgeführt werden, an denen Aktivitäten stattfinden oder stattfanden, die in der NSS 90 aufgeführt sind, müssen die PFAS als verdächtige Parameter analysiert werden.
Zur Erinnerung: Die Normen, die im Rahmen des Landmanagements zu berücksichtigen sind, sind die aus der PNND stammenden Normen, auf die ein Verhältnis von 80% angewendet wird:

  • PFOS – Perfluorooctansulfonat (CAS: 1763-23-1): 2,1 µg/kg

PFOA – Perfluorooctansäure (CAS: 335-67-1): 0,6 µg/kg

3. GRGT 2022!

Die neue Version des GRGT ist seit dem 17. Mai auf der Website der Abteilung Boden und Abfall sowie auf der Website von Walterre online und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Zur besseren Lesbarkeit ist eine Version mit den offensichtlichen Änderungen (gelb markiert) unter dem DSD-Link aufgeführt.

Probenahmen im Rahmen von TQRs, die ab dem 1. Juli durchgeführt werden, müssen gemäß der GRGT Version 2 durchgeführt werden. Vor dem 1. Juli durchgeführte Probenahmen können weiterhin gemäß der vorherigen Version der GRGT durchgeführt werden.

 

Newsletter – Mai 2022

 

Newsletter Mai 2022

1. Aktualisierung der Ordnerrechte

Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die über die Plattform WALTERRE eingereicht werden. Die erste Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 20. Mai 2022 gewährt wurden. Diese Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 8,50%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link verfügbar: https://walterre.be/informations/facturation/
Die neuen Bearbeitungsgebühren zzgl. MwSt. für Basisanträge sind :

  • 27,13 € für einen Antrag auf ein Transportdokument bis zu 400 m³.
  • 108,50 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis zu 400 m³.

Die Gebühren für die höheren Volumenklassen werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Gebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.

2. Kostenbeobachtungsstelle für die Entsorgung von Erdaushub

Das SPW hat RDC Environnement, SODEA und das SMCS beauftragt, eine Beobachtungsstelle für die Kosten der Entsorgung von Erdaushub auf Ihren Baustellen einzurichten.

Die Ziele lauten

  • Ermittlung des Ausmaßes der Veränderung der Preise für das Management von ausgehobenem Boden nach Art der Baustelle infolge des Inkrafttretens des AGW vom 5. Juli 2018.
  • Bestimmen Sie die Faktoren, die diese Preisänderung erklären.
  • Empfehlungen zur Begrenzung möglicher zusätzlicher Kosten.

Ein Fragebogen ermöglicht es, Informationen über die Kosten zu sammeln
25 Fragen – 20 Minuten zum Ausfüllen

Um den Fragebogen auszufüllen, müssen Sie Dokumente einsehen, die mit der Baustelle in Verbindung stehen, einschließlich der Verträge, die zwischen dem Bauherrn und den Unternehmern, die den Boden abtransportiert haben, oder den Ingenieurbüros, die ggf. die Qualitätsberichte für den Boden erstellt haben, unterzeichnet wurden.
Ihre Teilnahme ist sehr wichtig, um einen vollständigen und realistischen Überblick über diese Entsorgungskosten zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus!
Der Fragebogen ist bis zum 10. Juni 2022 verfügbar , indem Sie hier klicken.

 

Newsletter – Dezember 2020

 

Newsletter Dezember 2020

1. Das Wort der Vorsitzenden des Verwaltungsrates der VoG Walterre

Meine Damen und Herren,

Das Jahr 2020 war ein ganz besonderes Jahr. Natürlich gab es diese schreckliche Pandemie, die unser Leben weiterhin stark beeinträchtigt, aber es war auch das Jahr, in dem der gemeinnützige Verein Walterre seine Arbeit aufnahm.
Der 1. Mai 2020 wird in die Annalen des gemeinnützigen Vereins eingehen, da der Erlass der wallonischen Regierung über die Bewirtschaftung von ausgehobenem Boden in Kraft trat.

Der Anfang war nicht leicht, weder für Sie noch für uns.
Die Einführung eines neuen Systems, die Entdeckung einer neuen IT-Plattform und die Bewältigung der komplexen wallonischen Vorschriften sind Faktoren, die Ihren Arbeitsalltag in einer sehr schwierigen Zeit erschüttern.

Wir haben Maßnahmen ergriffen, um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen, wie die Erstellung von Leitfäden, erklärenden Videos, die Organisation von Schulungen und die Vereinfachung von Formularen, alles in einer benutzerfreundlicheren Umgebung.

Das Jahr 2021 wird sich daher auf zwei Schwerpunkte konzentrieren.
Unterstützung der Nutzer, indem wir versuchen, die Vorschriften und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen so verständlich wie möglich zu machen und gleichzeitig unser Netzwerk an Informationen und Unterstützung zu erweitern, um Ihnen täglich zu helfen.

Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Qualität mit der Entwicklung eines Qualitätsprozesses, der es uns ermöglichen wird, unsere Verfahren zu verbessern und uns an Ihr Feedback anzupassen.

Traditionell ist das Jahresende gleichbedeutend mit einem Dankeschön.
Ich möchte Ihnen daher für Ihre Geduld, Ihre Hartnäckigkeit und Ihre Bemühungen danken, Ihre Informationen in ein System einzugeben, das noch nicht optimal benutzerfreundlich ist.

Mein Dank geht auch an alle Partner, ob Mitglieder des Verwaltungsrates oder nicht, und vor allem an das operative Team, die es in kurzer Zeit ermöglicht haben, dass WALTERRE VZW die Herausforderung des Jahres 2020 annehmen und zu einem unumgänglichen Akteur in der wallonischen Baulandschaft werden konnte, der frischen Wind in die Sache bringen kann.

Abschließend wünsche ich Ihnen allen trotz der Gesundheitskrise und vielleicht auch der Trauerfälle, die Sie getroffen haben, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Passen Sie gut auf sich auf und wir freuen uns darauf, 2021 an Ihren Projekten mitwirken zu können.

Isabelle Laurent
Vorsitzende des Verwaltungsrates

 
 

2. Aktualisierung der NMT-Leitfäden mit der Plattform

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, wurde die Art und Weise, wie die Landveränderungsmeldungen ohne TQR durchgeführt werden, in der Plattform nach einem Feedback aus dem Sektor angepasst.

Aus diesem Grund wurden auch die schriftlichen Leitfäden angepasst, um zu zeigen, wie man diese Anträge ausfüllt ! Diese finden Sie auf unserer Website. Neue Videos mit Erklärungen werden ebenfalls bald verfügbar sein.

 

3. DSR für Bodengutachterbüros zugänglich

Auf Wunsch des Sektors erlaubt die Plattform nun Bodengutachterbüros, die Erklärungen der Empfängerstandorte auszufüllen, um den Akteuren des Sektors bei ihren Bemühungen zu helfen.

Die gedruckten Leitfäden stehen Ihnen auch weiterhin auf unserer Website zur Verfügung.
Zur Erinnerung: Die Deklaration als Empfängerstandort ist für alle Baustellen erforderlich, bei denen Erde eingebracht werden muss.

 

4. Verlängerung der Ausnahmeregelung 

Artikel 63/1, §1er des AGW Boden wurde für einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert (AGW Änderung vom 29/10/2020 im B.S. am 18/11/2020). Das bedeutet, dass bis zum 30. Juni 2021 Boden, der von einer Baustelle, die eine TQCK erfordert, entsorgt werden soll, ohne TQCK zu einer zugelassenen Anlage transportiert werden kann, sofern dort eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird.

Ein Transportdokument (ohne Landqualitätsbericht) muss jedoch vorab beantragt werden.

 

5. Einzelheiten zum Abrechnungssystem

Alle Zahlungen für Anträge müssen von der Person (dem Konto) geleistet werden, die den Antrag einreicht.

– Unser System verlangt eine Zahlung vor der Bearbeitung des Antrags. Es ist daher normal, dass Sie die Rechnung erst nach der Zahlung erhalten. Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob die Zahlung erfolgt ist, bevor Sie die Rechnung bezahlen.

Wenn auf der Rechnung bestimmte Begriffe erscheinen sollen(z.B. : Bestellnummer), können Sie diese im Feld “ Ihre Rechnungsreferenz “ in der Abfrage angeben.
Jede Rechnung wird automatisch von unserer Plattform im PDF-Format erstellt und kann beim Versand nicht mehr geändert werden.

 

6. Einzelheiten zur Registrierung auf der Plattform

– Nach der Eingabe Ihrer Daten in das allgemeine Anmeldeformular wird Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung zugesandt.
Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von maximal 48 Stunden auf den Link klicken.

– Die Kontaktregistrierung ist einmalig und persönlich. Es darf nur ein Vorname und ein Nachname pro E-Mail-Adresse angegeben werden.
– – Jede Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darf nur einmal für ein Konto eingegeben werden..

 

Newsletter – Januar 2022

 

Newsletter Januar 2022

1. Zufriedenheitsumfrage 2021

Der VZW Walterre möchte ein Feedback aus dem Bausektor zu den Dienstleistungen und der Plattform des VZW erhalten.

Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen an, eine Umfrage zur Zufriedenheit auszufüllen, um unsere Dienstleistungen und die Plattform zu verbessern.

Die Umfrage ist völlig anonym und dauert nur wenige Minuten. Darüber hinaus wird die Umfrage dem ABSL ermöglichen, die Punkte zu identifizieren, die für das Jahr 2022 verbessert werden müssen.

Diese können Sie über diesen Link ausfüllen.

2. Roadshow 2022

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass neue Termine für Roadshows geplant wurden!

Sie finden statt am:
– 22/03/2022 im Hotel Van der Valk in Verviers – Rue de la Station 4, 4800 Verviers;
– 29/03/2022 in Namur – der Ort wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Bitte füllen Sie das Formular für die Anmeldung aus:
Aufgrund der gesundheitlichen Situation ist es sehr wahrscheinlich, dass die Anzahl der Plätze begrenzt sein wird. Wir bitten Sie daher, sich nicht anzumelden, wenn Sie bereits an einer Roadshow teilgenommen haben, die von der VZW Walterre im Jahr 2021 organisiert wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

3. Aktualisierung der von Walterre veröffentlichten Karte der empfänglichen Gebiete

Aufgrund von Rückmeldungen von Nutzern scheinen die Bauarbeiten an mehreren auf unserer Website aufgeführten Empfängerstandorten abgeschlossen zu sein und nehmen keine Erde mehr auf.

Um den Nutzern der Plattform eine aktuelle Karte/Liste der Empfängerstandorte zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, den VZW Walterre zu kontaktieren, wenn einer Ihrer auf dieser Karte aufgeführten Empfängerstandorte keinen Empfängerstandort mehr aufnimmt.

Der VZW Walterre ist unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: info@walterre.be
und die Karte/Liste der Empfängerstandorte auf unserer Website: http: //walterre.be/informations/sria/

4. Rundschreiben Nr. 4

Der VZW Walterre erinnert daran, dass das Rundschreiben Nr. 4 für Erdstoffsammelstellen auf unserer Website verfügbar ist.

Sie erläutert die Art und Weise, wie das Land, das in das Zentrum gelangt, verwaltet wird und wie es verwertet wird. Unter anderem :

– Sendungen mit identischen Codes 21, 22, 23, 24 und 25 können ohne Volumenbegrenzung zusammengefasst und gemäß AGW Erde analysiert werden, um ein TQCC zu erhalten.
– Sendungen mit einem Code, der mit „1“ beginnt, können nicht mit einer Sendung mit einem Code, der mit „2“ beginnt, zusammengefasst werden.

Diese verschiedenen Punkte werden in dem Rundschreiben erläutert, das Sie lesen sollten, wenn Sie weitere Informationen wünschen.