Kommunikations-Roadshow

 

In diesem Jahr organisiert die ASBL Walterre ihre Informationsveranstaltungen in allen Provinzen der Wallonischen Region.

Diese Veranstaltungen finden von 9 Uhr bis 12 Uhr statt ; im Anschluss gibt es ein Networking-Mittagessen.

Der Vormittag ist in zwei Teile gegliedert:

  • Nach einem kurzen Video über das allgemeine Schema der Rückverfolgbarkeit wird das Team des gemeinnützigen Vereins Walterre eine Präsentation halten, die folgende Themen behandelt:
    o Vorstellung des rechtlichen Rahmens und der von Walterre angebotenen Dienstleistungen;
    o Zoom auf die Vorteile für die Akteure, wenn sie sich an dem Verfahren beteiligen.
  • Anschließend findet ein Rundtischgespräch mit lokalen Akteuren statt, die sich für die Rückverfolgbarkeit von Land in der Wallonischen Region einsetzen. Die Diskussion wird von Nathalie Ricaille moderiert. In jeder Gesprächsrunde werden die folgenden Akteure vertreten sein: Bauherren, Planungsbüros, Unternehmer/Transportunternehmen, Verwertungsstandorte (genehmigte Anlagen und/oder Empfängerstandorte). Das Ziel dieser Diskussionsrunden ist es, Erfahrungen aus der Praxis mit den Teilnehmern zu teilen.

➡ Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte diesen Link.

Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen!

2. Aktualisierung der Ordnerrechte

Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die über die Plattform WALTERRE eingereicht werden. Die Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 1. Oktober 2024 gewährt werden. Die Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 10%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https: //walterre.be/informations/facturation/

Die neuen ACTV-Bearbeitungsgebühren für Basisanfragen sind:
– 36,11 € für die Beantragung eines Transportdokuments bis 400 m³
– 144,45 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis 400 m³.

Die Gebühren für die höheren Volumina werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Bearbeitungsgebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.

3. Ende der TQR-Pflicht für Ehegatten

Nach verschiedenen Rückmeldungen aus dem Sektor wurde in Absprache mit der Verwaltung beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung eines gemeinsamen TQR aufzuheben.
Wenn zwei verschiedene Bauherren einen TQR für denselben Straßenabschnitt erstellten, musste bisher ein einziger TQR/Addendum erstellt werden.
Gemeinsame TQRs werden jedoch weiterhin empfohlen, wenn eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten stattfindet, um einen Überblick über die gesamten Erdarbeiten in dem Gebiet zu erhalten.

4. Rundschreiben Nr. 4

Das Rundschreiben Nr. 4 über Sammelanlagen, die gemäß ihrer Genehmigung Boden aufnehmen können, der unter Abfallcode 170504 aufgeführt ist, wurde von der Verwaltung am 9. August 2024 aktualisiert. Die neue Version ist auf unserer Website unter diesem Link verfügbar.

Diese neue Version enthält die folgenden Anpassungen und Ergänzungen:

  • Aktualisierung bezüglich Volumen unter 20 m³ (ursprünglich 10m³) gemäß der Änderung des AGW Land im Juni 2021;
  • Zusammenlegung der Kapitel 2 und 3 über die Modalitäten der Zusammenlegung innerhalb einer genehmigten Anlage ;
  • Hinzufügung eines Absatzes über die Verwaltung von Code-10-Losen, für die ein TQR erforderlich ist (Kapitel 2b) ;
  • Hinzufügung eines Absatzes über den Begriff der kontradiktorischen Kontrolle, wie in Art. 27 AGW Land (Kapitel 4a) übernommen;
  • Ein Absatz über die Mischung von Erde und Kompost wurde hinzugefügt (Kapitel 4b) ;

 

Newsletter – August 2023

 

Newsletter August 2023

1. Verfahren Artikel 27

Die ASBL Walterre und der SPW-ARNE erläutern die Anwendung und Verwendung einer Gegenanalyse im Rahmen von Artikel 27.

Der Bauherr des Projekts muss darüber informiert werden, wenn die Ergebnisse des TQRK in Frage gestellt werden. Der TQR muss daher einen Nachweis enthalten, z.B. eine E-Mail, in der der Auftraggeber darüber informiert wird, dass die Qualität eines bestimmten Postens des TQRK in Frage gestellt wird und die Ergebnisse der Gegenanalyse (z.B. die Änderung von Code 13 auf 15) bekannt gegeben werden;

Wenn Walterre aufgrund des Qualitätsberichts, der verschiedenen Transportdokumente und der Empfangsbestätigungen zu dem Schluss kommt, dass der selektive Aushub nicht eingehalten werden konnte und eine Vermischung der verschiedenen Lose mehr als wahrscheinlich ist, wird die erneute Analyse gemäß Artikel 27 verweigert. Wenn die IA oder der Auftragnehmer diese Entscheidung anfechten, müssen sie die Einhaltung des PTRI garantieren (Fotos, Baustellenbesuch, …);

Artikel 27 wird die einzige Methode der Gegenanalyse sein, die in den genehmigten Anlagen gemäß Abschnitt 4.3 der GRGT zulässig ist.

2. Jahresbericht 2022

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre mit den Daten für 2022 wurde soeben veröffentlicht!
Der Bericht enthält Statistiken über die von Walterre VoE im Jahr 2022 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQR, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Bodenqualität, transportiertes Bodenvolumen, ….
Der Bericht steht auf unserer Website unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung: https: //walterre.be/informations/rapport-annuel/

3. Gekalkte und geänderte Böden

Die Herkunft und die Qualität des Bodens sind entscheidend für das Verfahren. Daher müssen auch geänderte, kompostierte oder gekalkte Böden zurückverfolgt werden.
Wenn der Boden von einem verdächtigen Standort oder von einem Standort stammt, von dem mehr als 400 m³ Boden entfernt wurden, muss vor dem Mischen ein Bodenqualitätsbericht (TQR) erstellt werden. Dieser TQR gilt auch nach der Mischung und eine erneute Analyse kann nach der Mischung nicht mehr durchgeführt werden.

Nach der Vermischung muss Walterre eine Meldung über die Bodenbewegung von der Anlage, die die Vermischung vorgenommen hat, an den Bestimmungsort des Bodens (genehmigte Anlage, Straßen, Aufschüttungen, …) erfolgen. Diese Meldung erfolgt durch die genehmigte Anlage.
Wenn jedoch die Anlage, die die Mischung vorgenommen hat, die gemischte Erde im Einzelhandel verkauft, dann gilt die Rückverfolgbarkeit nicht für die aus der Anlage entfernte Erde. Es muss jedoch ein Ausgangsbuch geführt werden, das an den VZW Walterre geschickt wird, um die abtransportierte Charge abzuschließen.

Wenn in einer genehmigten Anlage gelagerter, verbesserter Boden weder zurückverfolgt noch analysiert wird, muss die AGW Erde durch Qualitätskontrolle des Bodens (Erhalt des Qualitätskontrollzertifikats für Böden – CCQT) überprüft werden. Wir erinnern daran, dass die Rückverfolgbarkeit und ggf. die Qualitätskontrolle vor der Kalkung/Bodenverbesserung gewährleistet sein müssen.

4. Organisation der Schulungen

Die ASBL Walterre erweitert ihre Dienstleistungen, indem sie Schulungen direkt in Ihren Räumlichkeiten anbietet. Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese Möglichkeit bieten können, die Fähigkeiten Ihres Teams in Ihrem Unternehmen zu stärken.

Unser engagierter Mitarbeiter wird Ihr Unternehmen besuchen, um eine qualitativ hochwertige Schulung durchzuführen. Unser Ziel ist es, Ihre spezifischen Schulungsanforderungen zu erfüllen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Preis für diese Vor-Ort-Schulungen beträgt 85 €/Stunde, einschließlich aller Steuern.

Wenn Sie an dieser Schulungsmöglichkeit interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@walterre.be, um alle Informationen über diese Schulungen zu erhalten. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Themen Sie sich konzentrieren möchten, damit wir den Kurs auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden können.

 

Newsletter – September 2024

 

NEWSLETTER - September 2024

1. Roadshow 2024: "Landmanagement, eine wichtige Herausforderung für die Zukunft".

Sorgen Sie sich um die Landbewirtschaftung und die Zukunft unserer Umwelt?
Verpassen Sie nicht unsere Roadshow, die speziell für Branchenvertreter wie Sie konzipiert wurde. Tauschen Sie Ihre Erfahrungen aus, vertiefen Sie Ihr Wissen und entdecken Sie innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen!

Diese Veranstaltungen finden von 9.00 bis 12.00 Uhr statt, gefolgt von einem Networking-Lunch.
➡ Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte diesen Link.

Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen!

2. Aktualisierung der Ordnerrechte

Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die auf der Plattform WALTERRE eingereicht wurden. Die Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 1. Oktober 2024 gewährt werden. Die Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 10%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https: //walterre.be/informations/facturation/

Die neuen ACTV-Bearbeitungsgebühren für Basisanfragen sind:
– 36,11 € für die Beantragung eines Transportdokuments bis 400 m³
– 144,45 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis 400 m³.

Die Gebühren für die höheren Volumina werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Bearbeitungsgebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.

3. Ende der TQR-Pflicht für Ehegatten

Nach verschiedenen Rückmeldungen aus dem Sektor wurde in Absprache mit der Verwaltung beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung eines gemeinsamen TQR aufzuheben.
Wenn zwei verschiedene Bauherren einen TQR für denselben Straßenabschnitt erstellten, musste bisher ein einziger TQR/Addendum erstellt werden.
Gemeinsame TQRs werden jedoch weiterhin empfohlen, wenn eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten stattfindet, um einen Überblick über die gesamten Erdarbeiten in dem Gebiet zu erhalten.

4. Rundschreiben Nr. 4

Das Rundschreiben Nr. 4 über Sammelanlagen, die gemäß ihrer Genehmigung Boden aufnehmen können, der unter Abfallcode 170504 aufgeführt ist, wurde von der Verwaltung am 9. August 2024 aktualisiert. Die neue Version ist auf unserer Website unter diesem Link verfügbar.

Diese neue Version enthält die folgenden Anpassungen und Ergänzungen:

  • Aktualisierung bezüglich Volumen unter 20 m³ (ursprünglich 10m³) gemäß der Änderung des AGW Land im Juni 2021;
  • Zusammenlegung der Kapitel 2 und 3 über die Modalitäten der Zusammenlegung innerhalb einer genehmigten Anlage ;
  • Hinzufügen eines Absatzes über die Verwaltung von Code-10-Losen, für die ein TQR erforderlich ist (Kapitel 2b) ;
  • Hinzufügung eines Absatzes über den Begriff der kontradiktorischen Kontrolle, wie in Art. 27 AGW Land (Kapitel 4a) übernommen;
  • Ein Absatz über die Mischung von Erde und Kompost wurde hinzugefügt (Kapitel 4b) ;
 

Newsletter – Mai 2023

 

1. Rechnungsstellung

Wie kann ich bezahlen?

Das Rechnungssystem von WALTERRE VoG verlangt eine Vorauszahlung, die auf das Bankkonto von Walterre VoG überwiesen werden muss: BE68 7320 5232 9834. Eine Rechnung wird nach der Veröffentlichung der Anfrage erstellt und versandt.

Wie viel zahlen?

Der Nutzer hat zwei Möglichkeiten:

1) Führen Sie die Zahlung eines Betrags durch, der der Bearbeitungsgebühr des Antrags entspricht. Berechnungstool: http: //walterre.be/wp-content/uploads/3.%20Informations/Estimation-co% C3%BBt-Rückenlehnengebühr14-04-2020 .xlsx

2) Zahlung einer Rückstellung, die eine Reihe von Anträgen abdecken kann.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an invoice@walterre.be

2. UVCW

Wir freuen uns, Ihnen die Veröffentlichung des neuen„Handbuchs zur Optimierung der Kosten für die Entsorgung von Erdaushub bei öffentlichen Bauaufträgen, gemäß Qualiroutes und CCTB 2022“ bekannt zu geben.

Das Handbuch soll Fachleuten helfen, die Kosten für das Management von Erdaushub zu optimieren. Es enthält praktische Ratschläge und Empfehlungen für die Planung, Verwaltung und Ausführung von öffentlichen Bauprojekten sowie detaillierte Informationen über die verschiedenen Schritte des Bodenaushubmanagements.

Das Handbuch steht auf der Website des Städte- und Gemeindebundes zur Verfügung: https: //uvcw.be/publications/107

Wir sind überzeugt, dass dieses Handbuch eine unschätzbare Ressource für jeden sein wird, der mit dem Management von Erdaushub bei Bau- und öffentlichen Bauprojekten zu tun hat, und wir empfehlen Ihnen, es jetzt zu lesen.

3. Zertifizierung ISO9001 - 14001

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die VZW Walterre nach ISO 9001:2015 zertifiziert wurde. Diese Zertifizierung belegt unser Engagement für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für unsere Nutzer und Partner.

Die Erreichung dieses internationalen Standards ist das Ergebnis unseres kontinuierlichen Engagements für Spitzenleistungen und Qualität. Wir sind stolz auf diese Leistung, da sie unser Engagement für kontinuierliche Verbesserung und operative Exzellenz belegt. Wir verpflichten uns, diesen hohen Standard in allen Aspekten unserer Arbeit aufrechtzuerhalten und weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.

Wir bedanken uns bei unseren Nutzern, Partnern und allen Beteiligten, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Wir freuen uns darauf, weiterhin mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und unser Engagement für Spitzenleistungen zu verstärken.

 

Newsletter – Oktober 2022

 

1. Schulung für Architekten

Wir freuen uns, Sie zu einer Schulung einladen zu können, die von Walterre ASBL für Architekturbüros in Zusammenarbeit mit der Union Wallonne des Architectes organisiert wird .Die Schulung soll den rechtlichen Rahmen, die Verfahren sowie die Erfahrungen und Ratschläge von Walterre vorstellen und ist kostenlos. Der Link zur Anmeldung ist hier: https://forms.monday.com/forms/da069732d38d444eac42f79374adcc23?r=use1

Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen.

2. Transportdokument und Transportschein

Das Dokument, das Sie in Ihrem LKW haben müssen, wenn Land transportiert wird, ist der Transportschein von Walterre.
Der Transportschein von Walterre ist kein obligatorisches Dokument und kann durch eigene Transportscheine ersetzt werden.

Die Vorlage des Transportscheins allein ist nicht ausreichend, um Land anzunehmen, das in eine genehmigte Anlage oder einen Empfängerstandort gelangt.


3. Genehmigte Anlagen, die Land in Code 19 annehmen können

Nicht alle genehmigten Bodensammelstellen sind für die Annahme von nicht verwertbarem Boden in Code 19 zugelassen.

Nur die Betriebe, die in der Liste der Liste enthalten sind. „Zentren, die für das Sortieren, Zusammenführen, die Vorbehandlung, die Behandlung und/oder die Verwertung von verunreinigtem Boden zugelassen sind“.und diejenigen, die in ihren Genehmigungen den Eintrag 90.21.15 haben, dürfen Codes 19 erhalten.

Andere Einrichtungen, die eine Genehmigung beantragt haben und nur unter 90.21.01 fallen, dürfen nur verwertbare Böden aufnehmen.

Aus diesem Grund kann Walterre keine Transportdokumente für Land unter Code 19 für Betriebe genehmigen, die nicht über diese Genehmigungen verfügen. Wir bitten die IA, die über 90.21.15 verfügen, uns zu kontaktieren, um die Informationen anzupassen.

 

Newsletter – Juni 2024

 

NEWSLETTER - Juni 2024

1. Veröffentlichung des Jahresberichts 2023

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre mit den Daten für 2023 wurde soeben veröffentlicht!

Dieser Bericht enthält Statistiken über die von Walterre VoG im Jahr 2023 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQRs, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Landqualität, Volumen der transportierten Erde, ….

Der Jahresbericht kann auf unserer Website eingesehen werden: https: //walterre.be/wp-content/uploads/2024/05/FINAL-Rapport-annuel-2023.pdf

2. Änderungen in den PNN-Standards für PCBs

Die Datenbank der nicht normierten Schadstoffe (NNP) wurde kürzlich aktualisiert. Dabei wurden die Normen für die Gesamt-PCB angepasst. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die Umweltschutzmaßnahmen zu verstärken, indem die zulässigen Grenzwerte für diese Schadstoffe verschärft werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesen neuen Standards vertraut zu machen und die aktualisierten Vergleichstabellen für Analysen auf unserer Walterre-Website zu verwenden: https: //walterre.be/support-disponibles/rqt/

3. Landsortierplan Anlage zum CCQT

Um die Rückverfolgbarkeit von Land besser zu verwalten, wird der Landsortierplan nun dem Qualitätskontrollzertifikat für Land (QCT) beigefügt. Wir sind überzeugt, dass dies zu einem besseren Verständnis der Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit von Land für alle Beteiligten führen wird.

 

Newsletter – September 2022

 

1. Neue Rechnungsschnittstelle in der Plattform

Vor kurzem wurde eine neue Schnittstelle für die Verwaltung der von Walterre VoG ausgestellten Rechnungen online gestellt.
Diese Schnittstelle ermöglicht es Ihnen, die gesendeten Rechnungen zu sortieren und zu filtern und den Bericht in einem Excel-Format zu exportieren.
Um diese Schnittstelle zu sehen, gehen Sie auf die Registerkarte „Verkaufsrechnungen“ und dann auf „Endgültige Rechnungen“. Sie werden feststellen, dass sich die Oberfläche verändert hat und dass Sie die Tabelle jetzt über die Schaltfläche „Export“ oben rechts exportieren können.

2. Frage-Antwort aus dem Jahresbericht 2021

Während der Zufriedenheitsumfrage für den Jahresbericht 2021 stellten viele von Ihnen Fragen zur Arbeitsweise von Walterre.
Wir haben diese Fragen beantwortet und bieten Ihnen die Möglichkeit, diesen Austausch in einem kleinen Comic zu entdecken, der über den Link hier verfügbar ist.

3. Beschwerdemanagement-Tool

Die Walterre-Plattform verfügt nun über ein Instrument, mit dem Nutzer eine Beschwerde über die Arbeitsweise und die Dienstleistungen der VoG einreichen können.
Wir erinnern daran, dass die VoG Walterre die Vorschriften nicht beeinflussen und anpassen kann. Daher kann ein Antrag auf Änderung oder eine Beschwerde über die starren Vorschriften nicht erfolgreich sein.

4. Übersetzung der Plattform

Die Plattform Walterre wurde ins Deutsche übersetzt und ist ab sofort über die Registerkarte „Meine Einstellungen“ verfügbar. Der Titel der Sprache lautet „Deutsch (Belgien)“.
Aus technischen Gründen, die mit der Plattform zusammenhängen, konnten einige Felder, wie die Titel der Tabellen, nicht übersetzt werden.

5. Eine brandneue Webseite, die sich ausschließlich mit recycelten Gesteinskörnungen beschäftigt!

Nach monatelangen Überlegungen und dank eines Zuschusses von Wallonien hat FEREDECO asbl eine Website eingerichtet, die sich an alle öffentlichen Akteure, Unternehmer und Planer richtet, die bereits recycelte Gesteinskörnungen auf ihren Baustellen verwenden oder diese verstärkt in den Bau unserer Gebäude und Straßen einbeziehen möchten.
Die Website soll über das Thema recycelte Gesteinskörnungen informieren, aber auch:
– Die Verwendung von recycelten Gesteinskörnungen auf öffentlichen und privaten Baustellen aufwerten,
– Das Bewusstsein für qualitativ hochwertiges, zirkuläres Bauen in Wallonien schärfen,
– Über die aktuelle Gesetzgebung informieren,
– Ihnen die neuesten laufenden oder abgeschlossenen Baustellen und Projekte vorstellen.
Besuchen Sie die brandneue Website http://www.granulatsrecycles.be und erfahren Sie mehr über recycelte Gesteinskörnungen!
Aus technischen Gründen, die mit der Plattform zusammenhängen, konnten einige Felder, wie die Titel der Tabellen, nicht übersetzt werden.

 

Newsletter – PFAS

 

Kommunikation über PFAS

Nach der jüngsten Entdeckung von PFAS-Verschmutzung (perfluoroalkylierte Substanzen) in Flandern teilen wir Ihnen einige Maßnahmen mit, die vom SPW-ARNE ergriffen wurden und sich auf die von Walterre VZW bearbeiteten Anträge auswirken.

OVAM hat mehrere Gebiete in Flandern festgelegt, in denen PFAS nachgewiesen wurde.
➡ Renaix: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/pfas-adviezen-in-ronse
Mechelen: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/mechelen-no-regret-maatregelen-pfas
➡ Willebroek: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/willebroek-no-regret-maatregelen-pfas
Zele: https://www.vlaanderen.be/pfas-vervuiling/zele-no-regret-maatregelen-pfas
Zwijndrecht: 10 km um das 3M-Werk.

TQRs, die nach einer Untersuchung in einem dieser Gebiete durchgeführt werden, müssen eine Analyse von PFAS als nicht normierte Schadstoffe (NNP) enthalten.
In Wallonien verwertete Böden, die aus einer genehmigten Anlage stammen, die sich in einer der Städte befindet, in denen ein solches Gebiet nachgewiesen wurde, müssen ebenfalls eine PFAS-Analyse vorlegen.

Die beiden Substanzen, die im Rahmen von RQT analysiert werden sollen, sind :
PFOS – Perfluorooctansulfonat (CAS: 1763-23-1)
PFOA – Perfluoroctansäure (CAS: 335-67-1)

80% der Schwellenwerte für alle Nutzungsarten, die in der Wallonischen Region gelten, betragen 2,1 µg/kg für PFOS und 0,6 µg/kg für PFOA.

Schließlich wird, wie in Novum Sub Sole Nr. 90 empfohlen, auch empfohlen, auf Risikostandorte in der Wallonischen Region zu achten. Die folgende Liste enthält eine Reihe von Aktivitäten, bei denen PFAS potenziell im Boden vorhanden sein könnte: https: //sol.environnement.wallonie.be/files/Expert/PFA%20TABLEAU.pdf.

Des Weiteren wird empfohlen, dass die Planungsbüros den/die Bauherrn kontaktieren, wenn eine bereits validierte Studie ein Grundstück in einem Gebiet untersucht, in dem PFAS zu erwarten sind.

 

Newsletter – Juni 2022

 

Newsletter Juni 2022

1. Jährlicher Tätigkeitsbericht 2021

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre für das Jahr 2021 ist nun veröffentlicht!

Diese enthält Statistiken über die von Walterre VoG im Jahr 2021 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQRs, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Landqualität, Volumen der transportierten Erde, ….

Der Bericht steht auf unserer Website unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung: http: //walterre.be/informations/rapport-annuel/

2. PFAS-Problematik: Aktualisierung

In den letzten Monaten hat sich die Anzahl der potenziell von PFAS betroffenen Standorte in Flandern stark verändert. Im Zusammenhang mit der Verbringung von Böden aus der Region Flandern möchten wir Sie auf die Qualitätskontrollen der Böden aufmerksam machen, die Sie möglicherweise durchführen müssen.

Vorsorglich wurden Walterre vzw folgende Anweisungen erteilt:
Wenn die Qualitätskontrolle durchgeführt wird:

  • In genehmigten Anlagen: Wenn die Herkunft des Bodens nicht genau bekannt ist, muss die PFOS/PFOA-Analyse durchgeführt werden oder alternativ auf der Grundlage eines „PFAS“-Pakets, dessen Verbindungen in der folgenden Dokumentation CMA/3/D aufgeführt sind. Wenn der Ursprung bekannt ist, wird auf den nächsten Punkt verwiesen.
  • An einem bekannten Ursprungsort : Die folgende Karte sollte konsultiert werden: Maatregelen per gemeente | Vlaanderen.be. Auf dieser Karte sind verschiedene Farbcodes (rot, gelb, grün) angegeben. Wenn die Bewegungen von einem Standort ausgehen, der in einer roten oder gelben Zone liegt, muss eine PFOS/PFOA-Analyse oder alternativ eine Analyse auf der Grundlage des oben erwähnten PFAS-Pakets durchgeführt werden. Beachten Sie, dass bei roten Gebieten das Gebiet mit dem größten Kreis berücksichtigt werden muss.

Wenn die Qualitätskontrollen in Wallonien an Standorten durchgeführt werden, an denen Aktivitäten stattfinden oder stattfanden, die in der NSS 90 aufgeführt sind, müssen die PFAS als verdächtige Parameter analysiert werden.
Zur Erinnerung: Die Normen, die im Rahmen des Landmanagements zu berücksichtigen sind, sind die aus der PNND stammenden Normen, auf die ein Verhältnis von 80% angewendet wird:

  • PFOS – Perfluorooctansulfonat (CAS: 1763-23-1): 2,1 µg/kg

PFOA – Perfluorooctansäure (CAS: 335-67-1): 0,6 µg/kg

3. GRGT 2022!

Die neue Version des GRGT ist seit dem 17. Mai auf der Website der Abteilung Boden und Abfall sowie auf der Website von Walterre online und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Zur besseren Lesbarkeit ist eine Version mit den offensichtlichen Änderungen (gelb markiert) unter dem DSD-Link aufgeführt.

Probenahmen im Rahmen von TQRs, die ab dem 1. Juli durchgeführt werden, müssen gemäß der GRGT Version 2 durchgeführt werden. Vor dem 1. Juli durchgeführte Probenahmen können weiterhin gemäß der vorherigen Version der GRGT durchgeführt werden.

 

Newsletter – Mai 2022

 

Newsletter Mai 2022

1. Aktualisierung der Ordnerrechte

Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die über die Plattform WALTERRE eingereicht werden. Die erste Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 20. Mai 2022 gewährt wurden. Diese Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 8,50%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link verfügbar: https://walterre.be/informations/facturation/
Die neuen Bearbeitungsgebühren zzgl. MwSt. für Basisanträge sind :

  • 27,13 € für einen Antrag auf ein Transportdokument bis zu 400 m³.
  • 108,50 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis zu 400 m³.

Die Gebühren für die höheren Volumenklassen werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Gebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.

2. Kostenbeobachtungsstelle für die Entsorgung von Erdaushub

Das SPW hat RDC Environnement, SODEA und das SMCS beauftragt, eine Beobachtungsstelle für die Kosten der Entsorgung von Erdaushub auf Ihren Baustellen einzurichten.

Die Ziele lauten

  • Ermittlung des Ausmaßes der Veränderung der Preise für das Management von ausgehobenem Boden nach Art der Baustelle infolge des Inkrafttretens des AGW vom 5. Juli 2018.
  • Bestimmen Sie die Faktoren, die diese Preisänderung erklären.
  • Empfehlungen zur Begrenzung möglicher zusätzlicher Kosten.

Ein Fragebogen ermöglicht es, Informationen über die Kosten zu sammeln
25 Fragen – 20 Minuten zum Ausfüllen

Um den Fragebogen auszufüllen, müssen Sie Dokumente einsehen, die mit der Baustelle in Verbindung stehen, einschließlich der Verträge, die zwischen dem Bauherrn und den Unternehmern, die den Boden abtransportiert haben, oder den Ingenieurbüros, die ggf. die Qualitätsberichte für den Boden erstellt haben, unterzeichnet wurden.
Ihre Teilnahme ist sehr wichtig, um einen vollständigen und realistischen Überblick über diese Entsorgungskosten zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus!
Der Fragebogen ist bis zum 10. Juni 2022 verfügbar , indem Sie hier klicken.