Newsletter Dezember 2020
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Der VZW Walterre möchte ein Feedback aus dem Bausektor zu den Dienstleistungen und der Plattform des VZW erhalten.
Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen an, eine Umfrage zur Zufriedenheit auszufüllen, um unsere Dienstleistungen und die Plattform zu verbessern.
Die Umfrage ist völlig anonym und dauert nur wenige Minuten. Darüber hinaus wird die Umfrage dem ABSL ermöglichen, die Punkte zu identifizieren, die für das Jahr 2022 verbessert werden müssen.
Diese können Sie über diesen Link ausfüllen.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass neue Termine für Roadshows geplant wurden!
Sie finden statt am:
– 22/03/2022 im Hotel Van der Valk in Verviers – Rue de la Station 4, 4800 Verviers;
– 29/03/2022 in Namur – der Ort wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Bitte füllen Sie das Formular für die Anmeldung aus:
Aufgrund der gesundheitlichen Situation ist es sehr wahrscheinlich, dass die Anzahl der Plätze begrenzt sein wird. Wir bitten Sie daher, sich nicht anzumelden, wenn Sie bereits an einer Roadshow teilgenommen haben, die von der VZW Walterre im Jahr 2021 organisiert wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aufgrund von Rückmeldungen von Nutzern scheinen die Bauarbeiten an mehreren auf unserer Website aufgeführten Empfängerstandorten abgeschlossen zu sein und nehmen keine Erde mehr auf.
Um den Nutzern der Plattform eine aktuelle Karte/Liste der Empfängerstandorte zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, den VZW Walterre zu kontaktieren, wenn einer Ihrer auf dieser Karte aufgeführten Empfängerstandorte keinen Empfängerstandort mehr aufnimmt.

Der VZW Walterre ist unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: info@walterre.be
und die Karte/Liste der Empfängerstandorte auf unserer Website: http: //walterre.be/informations/sria/
Der VZW Walterre erinnert daran, dass das Rundschreiben Nr. 4 für Erdstoffsammelstellen auf unserer Website verfügbar ist.
Sie erläutert die Art und Weise, wie das Land, das in das Zentrum gelangt, verwaltet wird und wie es verwertet wird. Unter anderem :
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– Sendungen mit identischen Codes 21, 22, 23, 24 und 25 können ohne Volumenbegrenzung zusammengefasst und gemäß AGW Erde analysiert werden, um ein TQCC zu erhalten.
– Sendungen mit einem Code, der mit „1“ beginnt, können nicht mit einer Sendung mit einem Code, der mit „2“ beginnt, zusammengefasst werden.
Diese verschiedenen Punkte werden in dem Rundschreiben erläutert, das Sie lesen sollten, wenn Sie weitere Informationen wünschen.
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Der Boden muss vor der Ankunft in der genehmigten Anlage mindestens nachverfolgbar sein (wenn das Volumen des Bodens von einem Ursprungsort mehr als 400 m³ beträgt oder wenn der Ort verdächtig im Sinne des AGW ist, muss ein TQR erstellt werden). Dies bedeutet, dass ein Transportdokument die Herkunft des Bodens belegen muss. Sobald die Böden in der genehmigten Anlage sind und die Untersuchungen abgeschlossen sind (ggf. Ausstellung eines TQC), kann die Mischung der Böden mit dem Kompost erfolgen. Die Art der Nutzung der entsorgten Partien muss mit der Art der Bestimmung übereinstimmen. Sendungen, die den Nutzungstypen IV oder V entsprechen, können nicht mit Kompost gemischt werden, da die Verwertung dieser Art von Mischungen hauptsächlich in privaten Haushalten erfolgt (Nutzungstyp III).
Bisher musste für die Abfuhr von Erdreich aus Wallonien nach Flandern oder in die Region Brüssel-Hauptstadt ab einem Volumen von 20 m³ ein Bodenqualitätsbericht (TQR) erstellt werden.
Ab sofort ist für den Versand von Land in diese beiden Regionen, unabhängig von der Menge, kein TQR mehr erforderlich. Allerdings muss das Land den Vorschriften der Zielregion entsprechen.
Es ist jedoch unerlässlich, dass Sie über ein Transportdokument verfügen, bevor Sie Land in eine dieser beiden Regionen versenden. Der Walterre-Code für solche Böden ist Code 10.
Es ist auch wichtig, daran zu erinnern, dass bei der Ausfuhr von Böden aus dem Königreich Belgien die EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen Anwendung findet. In solchen Fällen unterliegt das Land auch einem TQR.
Da der 1. Mai näher rückt und damit auch das AGW Ausgebaggertes Land in Kraft tritt, hat das operative Team des gemeinnützigen Vereins Walterre beschlossen, eine Bestandsaufnahme der Nutzung der Online-Plattform durch die verschiedenen Akteure durchzuführen. Klicken Sie auf diese News und sehen Sie sich die Ergebnisse an.
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Lesen Sie den Newsletter – März 2020, indem Sie auf diesen Link klicken:
Artikel der RTBF – 29. Mai 2020
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Landrevolution: Landräumung wird nie wieder so sein wie früher
Lesen Sie den Newsletter – Februar 2020, indem Sie auf diesen Link klicken:
Artikel aus La Province – 29. Januar 2020
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Sie müssen Ihren Bodenaushub kontrollieren lassen – Die Provinz




