Newsletter – Dezember 2020

 

Newsletter Dezember 2020

1. Das Wort der Vorsitzenden des Verwaltungsrates der VoG Walterre

Meine Damen und Herren,

Das Jahr 2020 war ein ganz besonderes Jahr. Natürlich gab es diese schreckliche Pandemie, die unser Leben weiterhin stark beeinträchtigt, aber es war auch das Jahr, in dem der gemeinnützige Verein Walterre seine Arbeit aufnahm.
Der 1. Mai 2020 wird in die Annalen des gemeinnützigen Vereins eingehen, da der Erlass der wallonischen Regierung über die Bewirtschaftung von ausgehobenem Boden in Kraft trat.

Der Anfang war nicht leicht, weder für Sie noch für uns.
Die Einführung eines neuen Systems, die Entdeckung einer neuen IT-Plattform und die Bewältigung der komplexen wallonischen Vorschriften sind Faktoren, die Ihren Arbeitsalltag in einer sehr schwierigen Zeit erschüttern.

Wir haben Maßnahmen ergriffen, um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen, wie die Erstellung von Leitfäden, erklärenden Videos, die Organisation von Schulungen und die Vereinfachung von Formularen, alles in einer benutzerfreundlicheren Umgebung.

Das Jahr 2021 wird sich daher auf zwei Schwerpunkte konzentrieren.
Unterstützung der Nutzer, indem wir versuchen, die Vorschriften und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen so verständlich wie möglich zu machen und gleichzeitig unser Netzwerk an Informationen und Unterstützung zu erweitern, um Ihnen täglich zu helfen.

Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Qualität mit der Entwicklung eines Qualitätsprozesses, der es uns ermöglichen wird, unsere Verfahren zu verbessern und uns an Ihr Feedback anzupassen.

Traditionell ist das Jahresende gleichbedeutend mit einem Dankeschön.
Ich möchte Ihnen daher für Ihre Geduld, Ihre Hartnäckigkeit und Ihre Bemühungen danken, Ihre Informationen in ein System einzugeben, das noch nicht optimal benutzerfreundlich ist.

Mein Dank geht auch an alle Partner, ob Mitglieder des Verwaltungsrates oder nicht, und vor allem an das operative Team, die es in kurzer Zeit ermöglicht haben, dass WALTERRE VZW die Herausforderung des Jahres 2020 annehmen und zu einem unumgänglichen Akteur in der wallonischen Baulandschaft werden konnte, der frischen Wind in die Sache bringen kann.

Abschließend wünsche ich Ihnen allen trotz der Gesundheitskrise und vielleicht auch der Trauerfälle, die Sie getroffen haben, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Passen Sie gut auf sich auf und wir freuen uns darauf, 2021 an Ihren Projekten mitwirken zu können.

Isabelle Laurent
Vorsitzende des Verwaltungsrates

 
 

2. Aktualisierung der NMT-Leitfäden mit der Plattform

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, wurde die Art und Weise, wie die Landveränderungsmeldungen ohne TQR durchgeführt werden, in der Plattform nach einem Feedback aus dem Sektor angepasst.

Aus diesem Grund wurden auch die schriftlichen Leitfäden angepasst, um zu zeigen, wie man diese Anträge ausfüllt ! Diese finden Sie auf unserer Website. Neue Videos mit Erklärungen werden ebenfalls bald verfügbar sein.

 

3. DSR für Bodengutachterbüros zugänglich

Auf Wunsch des Sektors erlaubt die Plattform nun Bodengutachterbüros, die Erklärungen der Empfängerstandorte auszufüllen, um den Akteuren des Sektors bei ihren Bemühungen zu helfen.

Die gedruckten Leitfäden stehen Ihnen auch weiterhin auf unserer Website zur Verfügung.
Zur Erinnerung: Die Deklaration als Empfängerstandort ist für alle Baustellen erforderlich, bei denen Erde eingebracht werden muss.

 

4. Verlängerung der Ausnahmeregelung 

Artikel 63/1, §1er des AGW Boden wurde für einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert (AGW Änderung vom 29/10/2020 im B.S. am 18/11/2020). Das bedeutet, dass bis zum 30. Juni 2021 Boden, der von einer Baustelle, die eine TQCK erfordert, entsorgt werden soll, ohne TQCK zu einer zugelassenen Anlage transportiert werden kann, sofern dort eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird.

Ein Transportdokument (ohne Landqualitätsbericht) muss jedoch vorab beantragt werden.

 

5. Einzelheiten zum Abrechnungssystem

Alle Zahlungen für Anträge müssen von der Person (dem Konto) geleistet werden, die den Antrag einreicht.

– Unser System verlangt eine Zahlung vor der Bearbeitung des Antrags. Es ist daher normal, dass Sie die Rechnung erst nach der Zahlung erhalten. Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob die Zahlung erfolgt ist, bevor Sie die Rechnung bezahlen.

Wenn auf der Rechnung bestimmte Begriffe erscheinen sollen(z.B. : Bestellnummer), können Sie diese im Feld “ Ihre Rechnungsreferenz “ in der Abfrage angeben.
Jede Rechnung wird automatisch von unserer Plattform im PDF-Format erstellt und kann beim Versand nicht mehr geändert werden.

 

6. Einzelheiten zur Registrierung auf der Plattform

– Nach der Eingabe Ihrer Daten in das allgemeine Anmeldeformular wird Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung zugesandt.
Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von maximal 48 Stunden auf den Link klicken.

– Die Kontaktregistrierung ist einmalig und persönlich. Es darf nur ein Vorname und ein Nachname pro E-Mail-Adresse angegeben werden.
– – Jede Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darf nur einmal für ein Konto eingegeben werden..

 

Newsletter – Januar 2022

 

Newsletter Januar 2022

1. Zufriedenheitsumfrage 2021

Der VZW Walterre möchte ein Feedback aus dem Bausektor zu den Dienstleistungen und der Plattform des VZW erhalten.

Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen an, eine Umfrage zur Zufriedenheit auszufüllen, um unsere Dienstleistungen und die Plattform zu verbessern.

Die Umfrage ist völlig anonym und dauert nur wenige Minuten. Darüber hinaus wird die Umfrage dem ABSL ermöglichen, die Punkte zu identifizieren, die für das Jahr 2022 verbessert werden müssen.

Diese können Sie über diesen Link ausfüllen.

2. Roadshow 2022

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass neue Termine für Roadshows geplant wurden!

Sie finden statt am:
– 22/03/2022 im Hotel Van der Valk in Verviers – Rue de la Station 4, 4800 Verviers;
– 29/03/2022 in Namur – der Ort wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Bitte füllen Sie das Formular für die Anmeldung aus:
Aufgrund der gesundheitlichen Situation ist es sehr wahrscheinlich, dass die Anzahl der Plätze begrenzt sein wird. Wir bitten Sie daher, sich nicht anzumelden, wenn Sie bereits an einer Roadshow teilgenommen haben, die von der VZW Walterre im Jahr 2021 organisiert wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

3. Aktualisierung der von Walterre veröffentlichten Karte der empfänglichen Gebiete

Aufgrund von Rückmeldungen von Nutzern scheinen die Bauarbeiten an mehreren auf unserer Website aufgeführten Empfängerstandorten abgeschlossen zu sein und nehmen keine Erde mehr auf.

Um den Nutzern der Plattform eine aktuelle Karte/Liste der Empfängerstandorte zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, den VZW Walterre zu kontaktieren, wenn einer Ihrer auf dieser Karte aufgeführten Empfängerstandorte keinen Empfängerstandort mehr aufnimmt.

Der VZW Walterre ist unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: info@walterre.be
und die Karte/Liste der Empfängerstandorte auf unserer Website: http: //walterre.be/informations/sria/

4. Rundschreiben Nr. 4

Der VZW Walterre erinnert daran, dass das Rundschreiben Nr. 4 für Erdstoffsammelstellen auf unserer Website verfügbar ist.

Sie erläutert die Art und Weise, wie das Land, das in das Zentrum gelangt, verwaltet wird und wie es verwertet wird. Unter anderem :

– Sendungen mit identischen Codes 21, 22, 23, 24 und 25 können ohne Volumenbegrenzung zusammengefasst und gemäß AGW Erde analysiert werden, um ein TQCC zu erhalten.
– Sendungen mit einem Code, der mit „1“ beginnt, können nicht mit einer Sendung mit einem Code, der mit „2“ beginnt, zusammengefasst werden.

Diese verschiedenen Punkte werden in dem Rundschreiben erläutert, das Sie lesen sollten, wenn Sie weitere Informationen wünschen.

 

Newsletter – Oktober 2020

 

Newsletter Oktober 2020

 

Oktober 2020 

 

1. Einrichtung des Helpdesks

Nach dem Inkrafttreten des AGW Land am 1. Mai 2020 haben sich viele von Ihnen an uns gewandt, damit wir Sie bei der Kodierung der Notifizierungen von Landbewegungen (NMT) unterstützen.

Um dieser Nachfrage so gut wie möglich gerecht zu werden, beschloss die VoG Walterre, einen Dienst einzurichten, der den Nutzern dieser neuen Gesetzgebung hilft.

Dieser Service, der als „Helpdesk“ bezeichnet wird, hat die Aufgabe, die Nutzer bei der Eingabe ihrer NMTs in die WALTERRE-Plattform zu unterstützen.

Bei Bedarf können die Nutzer diesen Helpdesk kontaktieren, um Schritt für Schritt durch die Plattform geführt zu werden. Jedes Mitglied des Helpdesks hat eine Schulung bei der ASBL Walterre absolviert, um die Verfahren im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit, die im AGW vom 5/07/2018 definiert sind, bestmöglich zu beherrschen.

Die folgende Tabelle enthält die Kontaktinformationen für jedes Mitglied des Helpdesk: 

 

2. Verfahren der Rechnungsstellung durch die VoG Walterre

1. Kontakt :

Jeder Kunde, der Fragen zu seinen Rechnungen hat, kann sich mit der VoG WALTERRE in Verbindung setzen, indem er eine E-Mail an die folgende Adresse schickt: invoice@walterre.be

2. Vorgehensweise :

I. Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Das Fakturierungssystem der VoG WALTERRE verlangt eine Vorauszahlung. Eine Rechnung wird nach der Veröffentlichung des Antrags erstellt und versandt.

Der Benutzer hat zwei Möglichkeiten:
– Überweisung eines Betrags in Höhe der Bearbeitungsgebühr für den Antrag mit beigefügtem Zahlungsnachweis. Das Berechnungstool auf der Website von Walterre kann Ihnen bei der Schätzung dieses Betrags helfen;
– Zahlung einer Rückstellung, die eine bestimmte Anzahl von Anträgen abdecken kann. Dieser Vorschuss wird Ihrem Konto gutgeschrieben und sorgt dafür, dass weitere Anträge nicht blockiert werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Rechnungsstellung im Namen des Unternehmens erfolgt, das den Antrag einreicht. Dies bedeutet, dass die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von der Person vorgenommen werden muss, die den Antrag verfasst.

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Anfrage bei invoice@walterre.be kann die Rechnung an eine dritte Person geschickt werden.

II. Versand der Rechnungen
Rechnungen werden automatisch per E-Mail an den Rechnungskontakt gesendet, der bei der Registrierung des Kontos eingegeben wurde. Bitte achten Sie auf die Auswahl dieses Kontakts. Änderungen des Rechnungskontakts müssen bei invoice@walterre.be beantragt werden .
Rechnungen, die in Papierform versandt werden sollen, werden an die bei der Registrierung angegebene Postadresse geschickt.

III. Antrag auf Erstattung
Personen, die einen höheren Betrag als den auf der Rechnung angegebenen bezahlt haben, können die Differenz zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen auf Antrag an invoice@walterre.be. Wenn keine Rückerstattung beantragt wird, wird der überschüssige Betrag als Rückstellung für zukünftige Anträge aufbewahrt.
Einmal im Jahr wird der gemeinnützige Verein jeden Kunden, dessen Konto einen Saldo zu seinen Gunsten aufweist, anschreiben, um zu erfahren, ob der gemeinnützige Verein eine Rückerstattung vornehmen soll oder nicht.

IV. Einsicht in die Rechnungen
Jeder Nutzer der Plattform kann jederzeit die Rechnungen einsehen, die an ihn gesendet wurden und/oder noch gesendet werden. „Verkaufsrechnungen “ einsehen.
Außerdem kann der Kontostand des Unternehmens auf der Registerkarte “ Mein Konto “ des Symbols eingesehen werden.

 

3. Welches Volumen ist zu berücksichtigen, wenn auf einer Baustelle Steine oder Felsbrocken vorhanden sind?

Das Volumen, das im Verfahren der Rückverfolgbarkeit und Qualitätskontrolle zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, wie der Abfall auf der Baustelle behandelt wird.

Konkret gibt es zwei mögliche Fälle: :
1.Wenn bei der Ausführung der Arbeiten keine Trennung zwischen Erde und Steinmaterial vorgenommen wird, muss das gesamte Volumen (Erde/Steine) berücksichtigt werden.

Das bedeutet, dass wenn insgesamt mehr als 400 m³ einer Mischung aus Stein und Kieselsteinen von der Baustelle abtransportiert werden, ohne vor Ort getrennt zu werden, eine Qualitätskontrolle des Bodens erforderlich ist.

2. Wenn auf der Baustelle eine selektive Sortierung oder Siebung zwischen dem Erd-/Steingemisch durchgeführt wird, kann nur die Erdfraktion berücksichtigt werden. Die steinigen Bestandteile werden in dem Verfahren nicht berücksichtigt.
Das heißt, wenn mehr als 400 m³ Mischungen ausgehoben werden, aber nach dem Absieben auf der Baustelle weniger als 400 m³ Erde abtransportiert werden, ist die Qualitätskontrolle nicht vorgeschrieben, wird aber dennoch empfohlen.

 

Wie kann ich den Eigentümer eines Weges in einem TQR angeben?

Wenn ein TQR zur Charakterisierung des Bodens einer öffentlichen Straße durchgeführt wird, wird der Verwalter dieser Straße dem Eigentümer gleichgestellt, um die an dem Projekt beteiligten Akteure zu identifizieren.

Auf diese Weise wird der anzugebende Eigentümer  sein:
– die Gemeindeverwaltung, wenn der Verwalter die Gemeinde ist
– die zuständige Abteilung des SPW Mobilität Infrastruktur, wenn der Verwalter der SPW-MI ist
– der SPW Landwirtschaft Naturressourcen und Umwelt, wenn es sich um einen Waldweg handelt, der vom SPW-ARNE verwaltet wird
– INFRABEL im Falle eines Eisenbahnweges

 

4. Unterschied zwischen einer Autorisierten Anlage (AA) und einem Empfangsstandort (SR)?

Dieser Unterschied ist sehr wichtig, da er die Art und Weise beeinflusst, in der die Transportdokumente angefordert werden.

Wir klären die beiden Arten von Bestimmungsorten für den Landtransport:
Eine genehmigte Anlage ist eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung, Sortierung, Vorbehandlung und/oder Behandlung von Boden, die gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist.
Um eine genehmigte Anlage in der Plattform zu registrieren, müssen Sie das Zusatzformular für genehm igte Anlagen ausfüllen, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen registriert haben.

Ein Empfängerstandort ist die endgültige Bestimmung des Bodens, der Ort, an dem er verwertet werden soll. Dies kann ein Steinbruch sein, der aufgefüllt werden soll, ein TEC, der umgebaut werden soll, eine genehmigte Deponie oder auch ein Gelände, das planiert werden soll. Kurz gesagt, jedes Grundstück, auf das Land importiert wird, um es zu verwerten.
Die Registrierung eines Empfängerstandortes erfolgt über die Empfängerstandortmeldung. Diese Erklärung ist eine Anfrage, die direkt über die Plattform an Walterre gesendet wird.
Um Ihnen beim Ausfüllen der Empfängerstandort-Erklärungen zu helfen, wurde von Walterre eine Anleitung zur Nutzung der Plattform erstellt, die in Kürze auf unserer Website verfügbar sein wird.
Wenn der Bestimmungsort des Landes ein Empfängerstandort ist, muss der Empfängerstandort Ihnen seine Referenz mitteilen.


5. Erläuterungen Status Abfragen

Jeder Status, der einem auf der Plattform eingereichten Antrag zugewiesen wird, hat eine besondere Bedeutung für den Fortschritt der Akte. Der Status kann in der Liste der Anträge über die Registerkarte “ Meine Anträge “ oder oben rechts, wenn Sie sich in einem Antrag befinden, eingesehen werden.  

Draft : Die Ab frage wurde erstellt, ist aber noch nicht bereit zum Senden. Es müssen noch Änderungen vorgenommen werden.
Achtung ! Das Walterre-Team ist sich nicht bewusst, dass eine Anfrage in Draft ist. Wenn Ihre Anfrage bereit zur Bearbeitung ist, müssen Sie unbedingt auf die Schaltfläche “ Senden “ in der oberen rechten Ecke der Anfrage klicken ;

Gespeichert : Die Anfrage wurde an Walterre gesendet und wird in Kürze bearbeitet ;

In Bearbeitung : Ein Mitarbeiter von Walterre hat den Antrag zur Kenntnis genommen und arbeitet an seiner Analyse ;

Bitte um weitere Informationen  : Dieser Status bedeutet, dass der Antragsteller per E-Mail um eine oder mehrere weitere Informationen gebeten wurde, um die Anfrage vollständig und konform zu machen ;

Bearbeitet : Die Bearbeitung durch einen Mitarbeiter ist abgeschlossen und der Antrag ist bereit zur Genehmigung. Die CCQT oder das Transportdokument wird in Kürze verfügbar sein ;

Veröffentlicht : Der Antrag wurde genehmigt und das Dokument ist verfügbar vie die Schaltfläche “ Dokument erzeugen “ in der oberen linken Ecke des Antrags!

 
 

 

Newsletter – Dezember 2021

 

Newsletter Dezember 2021

1. Erläuterungen zu den Walterre-Codes

Wir bieten Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Arten möglicher Walterre-Codes:
  • Code 1X: Land, das einer Qualitätskontrolle durch einen von Walterre bestätigten TQR unterzogen wurde. „X“ ist eine Zahl von 1 bis 5 oder 9, je nach Art der Nutzung.
  • Code 2X: Land, das keiner Qualitätskontrolle unterzogen werden muss (Volumen < 400 m³ und Land, das nicht den Anforderungen entspricht). „X“ ist eine Zahl zwischen 1 und 5, abhängig von der Art der Nutzung des Grundstücks.
  • Code 10: Boden, der analysiert werden muss, aber zu einer zugelassenen Anlage geschickt wird, bevor die Qualitätskontrolle des Bodens gemäß Art. 6 §2 Abs. 2 AGW Land durchgeführt wird.
  • Code 99: Boden aus Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsplan oder Maßnahme der sofortigen Verwaltung), der in einem zugelassenen Behandlungszentrum behandelt werden muss.
Für weitere Informationen über die Walterre-Codes verweisen wir Sie auf die Erläuterungen zur Walterre-Codierung hier. „

2. Kurische Landschaften

Aufgrund einer Klarstellung der Verwaltung bezüglich der Entsorgung von Abfällen, die bei der Wartung von Regenwasserbecken und der Reinigung von Abwasserkanälen und Gräben entlang von Verkehrswegen anfallen, schlagen wir eine Zusammenfassung der Entsorgungsmethoden vor.
  • Abfälle aus Gräben entlang von Verkehrswegen sind aufgrund ihrer Eigenschaften mit der Definition von „Boden“ gemäß dem AGW vom 5/07/2018 über die Bewirtschaftung und Rückverfolgbarkeit von Boden gleichzusetzen. Daher können sie gemäß dem AGW vom 5/07/2018 verwaltet werden, in welchem Fall das AGW vom 30/11/1995 keine Anwendung mehr findet. Sie müssen dann das gleiche Verfahren wie Boden befolgen (Transportdokument, CCQT, …)
    Es ist jedoch zu beachten, dass die Gräben in das Straßenplanum aufgenommen werden. Daher wird davon ausgegangen, dass ein Volumen von weniger als 400 m³ die Normen für die Verwertung an Empfängerstandorten des Nutzungstyps V erfüllt.
  • Schlamm aus Regenwasserbecken wird weiterhin in Übereinstimmung mit dem AGW vom 30.11.1995 über die Entsorgung von Material, das durch Bagger- oder Ausbaggerungsarbeiten aus dem Bett und den Ufern von Wasserläufen und -plänen entfernt wurde, entsorgt oder in ein Entsorgungszentrum gebracht, das diese Art von Abfall aufnehmen kann.
  • Abfälle aus der Kanalreinigung behalten den Code 20.03.06 und werden in Übereinstimmung mit dem AGW vom 30.11.1995 behandelt oder in ein Entsorgungszentrum gebracht, das diese Art von Abfällen aufnehmen kann.

3. Mischung aus Erde/Kompost

Die Verwaltung schlägt eine Änderung des Verfahrens zur Rückverfolgbarkeit von Erde und Erd-/Kompostmischungen vor, die für die Anlage von Gärten und Grünflächen durch oder für Privatpersonen bestimmt sind.

Der Boden muss vor der Ankunft in der genehmigten Anlage mindestens nachverfolgbar sein (wenn das Volumen des Bodens von einem Ursprungsort mehr als 400 m³ beträgt oder wenn der Ort verdächtig im Sinne des AGW ist, muss ein TQR erstellt werden). Dies bedeutet, dass ein Transportdokument die Herkunft des Bodens belegen muss. Sobald die Böden in der genehmigten Anlage sind und die Untersuchungen abgeschlossen sind (ggf. Ausstellung eines TQC), kann die Mischung der Böden mit dem Kompost erfolgen. Die Art der Nutzung der entsorgten Partien muss mit der Art der Bestimmung übereinstimmen. Sendungen, die den Nutzungstypen IV oder V entsprechen, können nicht mit Kompost gemischt werden, da die Verwertung dieser Art von Mischungen hauptsächlich in privaten Haushalten erfolgt (Nutzungstyp III).

  • Wenn das Land von Privatpersonen entsorgt wird, muss keine Meldung über die Bewegung von Land erfolgen.
  • Wenn das Land von professionellen Gärtnern entsorgt wird, wird auch keine TMN verlangt. Es ist jedoch erforderlich, dass die KI alle abtransportierten Mengen aufzeichnet. Dieses Register muss an Walterre geschickt werden, sobald die gesamte Charge Erde/Kompost von der KI abtransportiert wurde.

4. Abtransport von Erdreich nach Flandern oder Brüssel

Bisher musste für die Abfuhr von Erdreich aus Wallonien nach Flandern oder in die Region Brüssel-Hauptstadt ab einem Volumen von 20 m³ ein Bodenqualitätsbericht (TQR) erstellt werden.

Ab sofort ist für den Versand von Land in diese beiden Regionen, unabhängig von der Menge, kein TQR mehr erforderlich. Allerdings muss das Land den Vorschriften der Zielregion entsprechen.

Es ist jedoch unerlässlich, dass Sie über ein Transportdokument verfügen, bevor Sie Land in eine dieser beiden Regionen versenden. Der Walterre-Code für solche Böden ist Code 10.
Es ist auch wichtig, daran zu erinnern, dass bei der Ausfuhr von Böden aus dem Königreich Belgien die EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen Anwendung findet. In solchen Fällen unterliegt das Land auch einem TQR.

 

ASBL Walterre, Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung des 1. Mai

ASBL Walterre, Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung des 1. Mai

Da der 1. Mai näher rückt und damit auch das AGW Ausgebaggertes Land in Kraft tritt, hat das operative Team des gemeinnützigen Vereins Walterre beschlossen, eine Bestandsaufnahme der Nutzung der Online-Plattform durch die verschiedenen Akteure durchzuführen. Klicken Sie auf diese News und sehen Sie sich die Ergebnisse an.

Status

 

Newsletter – Juni 2020

 

Newsletter Juni 2020

Notifizierung von Landbewegungen bei der vzw Walterre

Seit dem 1. Mai muss jeder Transport von mehr als 10 m³ Land von einem Transportschein begleitet werden, der von der gemeinnützigen Organisation Walterre ausgestellt wird. Dieser Transportschein wird durch die Eingabe einer Meldung über die Bewegung von Land (NMT) über die Walterre-Plattform zur Verwaltung von Akten erhalten.

Sehr nützlicher Link :
Bei dieser NMT müssen verschiedene Informationen angegeben werden, darunter die Koordinaten des Ursprungsortes und des Bestimmungsortes, das zu transportierende Volumen und der Erdtransporteur. Darüber hinaus werden Sie gebeten, das Geoportal von Wallonien (WalOnMap) zu konsultieren, um weitere spezifische Informationen zu suchen, wie z.B. die Lage im Sektorplan, das Vorhandensein eines geschützten Gebietes (z.B. Natura 2000), das Vorhandensein eines Wassereinzugsgebietes, … Die VoG Walterre hat auf ihrer Website einen sehr nützlichen Link hinzugefügt, über den Sie mit einer einzigen Suche alle diese spezifischen Informationen (Ebenen), die im Rahmen einer NMT verlangt werden, abrufen können.

Nicht funktionierendes ESDB :
In dem speziellen Fall eines NMT für den Transport von Erde, der keine Qualitätskontrolle erfordert, muss dem Antrag normalerweise ein konformer Auszug aus der ESDB beigefügt werden. Da die ESDB-Website derzeit technische Probleme hat, wurde bis auf weiteres eine Übergangslösung in Betracht gezogen: Sie können einen PDF-Ausdruck des ESDB-Layers auf der WalOnMap-Website über den oben genannten nützlichen Link erstellen und Ihrem Antrag beifügen.

Weitere Informationen: asbl Walterre: 065/45.88.68 – info@walterre.be