ASBL Walterre, Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung des 1. Mai

ASBL Walterre, Ihre Unterstützung bei der Vorbereitung des 1. Mai

Da der 1. Mai näher rückt und damit auch das AGW Ausgebaggertes Land in Kraft tritt, hat das operative Team des gemeinnützigen Vereins Walterre beschlossen, eine Bestandsaufnahme der Nutzung der Online-Plattform durch die verschiedenen Akteure durchzuführen. Klicken Sie auf diese News und sehen Sie sich die Ergebnisse an.

Status

 

Newsletter – Juni 2020

 

Newsletter Juni 2020

Notifizierung von Landbewegungen bei der vzw Walterre

Seit dem 1. Mai muss jeder Transport von mehr als 10 m³ Land von einem Transportschein begleitet werden, der von der gemeinnützigen Organisation Walterre ausgestellt wird. Dieser Transportschein wird durch die Eingabe einer Meldung über die Bewegung von Land (NMT) über die Walterre-Plattform zur Verwaltung von Akten erhalten.

Sehr nützlicher Link :
Bei dieser NMT müssen verschiedene Informationen angegeben werden, darunter die Koordinaten des Ursprungsortes und des Bestimmungsortes, das zu transportierende Volumen und der Erdtransporteur. Darüber hinaus werden Sie gebeten, das Geoportal von Wallonien (WalOnMap) zu konsultieren, um weitere spezifische Informationen zu suchen, wie z.B. die Lage im Sektorplan, das Vorhandensein eines geschützten Gebietes (z.B. Natura 2000), das Vorhandensein eines Wassereinzugsgebietes, … Die VoG Walterre hat auf ihrer Website einen sehr nützlichen Link hinzugefügt, über den Sie mit einer einzigen Suche alle diese spezifischen Informationen (Ebenen), die im Rahmen einer NMT verlangt werden, abrufen können.

Nicht funktionierendes ESDB :
In dem speziellen Fall eines NMT für den Transport von Erde, der keine Qualitätskontrolle erfordert, muss dem Antrag normalerweise ein konformer Auszug aus der ESDB beigefügt werden. Da die ESDB-Website derzeit technische Probleme hat, wurde bis auf weiteres eine Übergangslösung in Betracht gezogen: Sie können einen PDF-Ausdruck des ESDB-Layers auf der WalOnMap-Website über den oben genannten nützlichen Link erstellen und Ihrem Antrag beifügen.

Weitere Informationen: asbl Walterre: 065/45.88.68 – info@walterre.be

 

Es ist offiziell, dass das AGW Ausgebaggertes Land am 1. Mai 2020 in Kraft tritt!

Es ist offiziell, dass das AGW Ausgebaggertes Land am 1. Mai 2020 in Kraft tritt!

Wir warten noch auf die Details, die wir von der Verwaltung erhalten werden, bevor wir Ihnen diese mitteilen.

Eine der Anpassungen ist die folgende: Bisher verlangte die AGW Boden eine Qualitätskontrolle des Bodens am Ursprungsort vor der Abfuhr des Bodens. Bis zum 31. Oktober 2020 haben Bauherren die Möglichkeit, den Boden zu einer genehmigten Anlage (Zwischenlager, Sortier- und Sammelstelle oder Behandlungsanlage für verunreinigten Boden) zu bringen, ohne vorher eine Qualitätskontrolle durchzuführen. Der Abtransport in die genehmigte Anlage unterliegt jedoch der Rückverfolgbarkeit. Sobald der Boden in der genehmigten Anlage ist, wird ein Qualitätsbericht für den Boden erstellt.

 

Newsletter – Kostenlose Benachrichtigungen über Landzusammenlegungen

 

Mit Zustimmung des Kabinetts von Ministerin Tellier und des SPW-ARNE und auf Vorschlag von ASBL Walterre werden Mitteilungen über die Zusammenlegung in genehmigten Anlagen ab dem1. Januar 2023 für eine Dauer von zwei Jahren gebührenfrei sein.

Wir hoffen, dass diese Maßnahme die Zusammenlegung von Partien und die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Böden in genehmigten Anlagen fördern wird.

In der Praxis wird eine Gutschrift nach jeder vierteljährlichen Rechnung mit KI-Landzusammenlegungen erstellt.