FAQ: 22) Wie hoch sind die Bearbeitungskosten für das Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 21) Wer kann die Analysen an Aushuberden, Pflanzenproduktionserden oder dekontaminierten Böden oder Böden aus dem Straßenbau durchführen?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 20) Wer kann die Bodenproben entnehmen, die dann von einem zugelassenen Labor analysiert werden?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

Faq : 19) Wie lange ist die Beantwortungsfrist der ASBL WALTERRE bei einer Meldung der Neugruppierung, die in einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt wurde?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 18) Wie lange ist die Beantwortungsfrist der ASBL WALTERRE bei einer Meldung der Neugruppierung, die am Ursprungsort durchgeführt wurde?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 17) Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren für die Neugruppierung von Bodenchargen?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 16) Was ist der Mindestinhalt der Meldung über die Neugruppierung von Bodenmaterialien an die ASBL WALTERRE?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 15) Welche Bedingungen gelten für die Neugruppierung von Bodenchargen in einer zugelassenen Einrichtung?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 14) Können Bodenchargen am Ursprungsort neu gruppiert werden?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.

FAQ: 13) Was ist eine zugelassene Einrichtung?

Die Bearbeitungsgebühr ist spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt:

  1. 100 Euro für ein Volumen bis 400 m³; und
  2. 0,06 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 400 und 10.000 m³;
  3. 0,03 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 10.000 und 25.000 m³;
  4. 0,012 Euro pro m³ für einen Volumenanteil zwischen 25.000 und 50.000 m³;
  5. 0,006 Euro pro m³ für einen Volumenanteil über 50.000 m³.

Die unten genannten Bearbeitungsgebühren beinhalten nicht die MwSt. in Höhe von 21 %, die auf den Preis aufgerechnet werden muss.

Ein Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren ist auf der Website von Walterre verfügbar.