Im Rahmen eines Projekts, das mehrere Grundstücke umfasst, von denen einige verdächtig und andere unverdächtig sind. Wenn die Ausgrabungszone auf unverdächtigen Grundstücken liegt, sollte ich dann trotzdem alle Grundstücke, die den ursprünglichen Standort bilden, als verdächtig betrachten?
Nein, Sie müssen nur die Parzelle(n) berücksichtigen, auf der/denen die Erdarbeiten durchgeführt werden.