Newsletter – April 2024

 

NEWSLETTER - April 2024

1. PFAS und neue Excel-Modelle für TQR

Im Anschluss an Novum sub Sole Nr. 112 über Leitlinien und Grenzwerte für PFAS wurden die Vergleichstabellen für die Bodenqualitätsberichte geändert und sind auf unserer Website unter walterre.be/support-disponibles/rqt/ verfügbar.

2. Neue TQR-Modelle

Aufgrund des Feedbacks der Nutzer im Rahmen unserer Zufriedenheitsumfrage wurden die TQR-Vorlagen überarbeitet und angepasst, um sie zu vereinfachen und redundante Informationen in den auszufüllenden Tabellen zu reduzieren.
Wir weisen darauf hin, dass diese neuen Vorlagen von Walterre vorgeschlagen werden und nicht verbindlich sind. Die Planungsbüros können ihre eigenen Berichte und Vorlagen verwenden, solange alle von der AGW Land geforderten Informationen enthalten sind.
Diese Vorlagen sind auf unserer Website unter walterre.be/support-disponibles/rqt/ verfügbar.

3. Bereitstellung von UtiliTERRE-Lizenzen

Die Zusammenarbeit zwischen Walterre und der UtiliTERRE-Anwendung wird verstärkt, um Ihnen das Auffinden von Empfangsstellen in der Nähe von Baustellen zu erleichtern!
Standardlizenzen werden jetzt von Walterre angeboten!
Um sich anzumelden, besuchen Sie bitte die UtiliTERRE-Website unter folgendem Link: https://utiliterre.be/register
Diese Lizenz ermöglicht u.a. die Speicherung von Baustellenadressen, die Anzeige von LKW-Routen, die Berechnung von Fahrten und der damit verbundenen Kosten.

Nach der Registrierung ist Ihr Bereich vollständig verschlüsselt, und weder Walterre noch Atrasol haben Zugang zu den zusätzlichen Daten, die Sie dort eingeben.

 

Neujahrsgrüße des Vorsitzenden

Neujahrsgrüße des Vorsitzenden

Das Jahr 2021 wird uns, ganz ähnlich wie 2020, als besonderes Jahr in Erinnerung bleiben. Die Corona-Pandemie beeinflusste erneut sämtliche unserer Geschäftsbereiche und wir sahen uns mit neuen Hygienevorschriften konfrontiert.

Auch an der ASBL Walterre sind diese Einschränkungen nicht vorbeigegangen, denn Heimarbeit hat sich nahezu zur Norm entwickelt, um unsere Tätigkeit fortsetzen zu können. Zum Glück haben wir bereits frühzeitig Vorbereitungen getroffen, sodass wir den Übergang zu dieser neuen Arbeitsweise gelassen angehen konnten.

Was mich als Vorsitzenden wirklich am stolzesten macht, ist die Flexibilität, die alle Mitarbeiter bei der ASBL Walterre bewiesen haben. Es ist ihnen gelungen, das Beste aus diesen besonderen Arbeitsbedingungen zu machen und so die Fortsetzung unserer Dienstleistungen zu ermöglichen, wobei trotz aller Umstände hervorragende Ergebnisse erzielt werden konnten. Es ist ein dynamisches Team, das sich in einem Feld engagiert, welches mir seit vielen Jahren besonders am Herzen liegt: der Kreislaufwirtschaft und allem, was sie vor allem hinsichtlich Kontrolle und Rückverfolgbarkeit umfasst.

Die Anzahl der veröffentlichten Anträge, der Rückverfolgungsaufträge und der Zertifizierungen sind 2021 im Vergleich zu 2020 stark gestiegen, was belegt, dass der gesamte Sektor, privat wie öffentlich, sich besser an die von der Region Wallonie erlassenen Vorschriften angepasst und diese angewandt hat. Das Volumen, für welches ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit ausgestellt wurde, übertrifft das von 2020 bei Weitem.

Wir bedauern nur, dass wir aufgrund der strengen Hygienebestimmungen in der Corona-Pandemie die diesjährige Tour durch die Wallonie nicht mit einer Roadshow abschließen konnten. Diese Shows werden, wenn alles gut geht, im März 2022 fortgesetzt werden.

Das Jahr 2022, was am Horizont erscheint, wird eine notwendige Verstärkung unserer Teams mit sich bringen. Zudem werden die Verwaltung und die Arbeitsgruppen, denen ich vorstehe, neue Zukunftsperspektiven in Angriff nehmen.

Bis heute bin ich mir sicher, dass Walterre eine vielversprechende Zukunft bevorsteht.

Im Vertrauen auf diese Zukunft wünsche ich Ihnen, im Namen des ganzen Teams der ASBL Walterre, alles Gute für ein wundervolles 2022.

Marc Chomis, Vorsitzender des Verwaltungsrats

 

Kommunikation nach der Flutkatastrophe Juli 2021

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Kommunikation nach der Flutkatastrophe Juli 2021

Die Abteilung Boden und Abfall (DSD) und SPAQUe haben die Richtlinien für den Umgang mit Abfällen (Rieselschlamm, Kellerschlamm, …), die nach den jüngsten Überschwemmungen entsorgt wurden, und potenziellen Verschmutzungen, die dadurch entstanden sind, online gestellt.

Die Pressemitteilungen sind über die folgenden Links verfügbar: DSD Pressemitteilung und SPAQUe Pressemitteilung

 

Veröffentlichung des Änderungs-AGW!

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Veröffentlichung des Änderungs-AGW!

Nach der Veröffentlichung des Erlasses der wallonischen Regierung zur Änderung einiger Bestimmungen über die Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit von Böden stellen wir Ihnen eine Pressemitteilung zur Verfügung, die alle Änderungen und Auswirkungen auf die Akteure des Sektors zusammenfasst.

Die Pressemitteilung ist über den folgenden Link verfügbar.

 

Newsletter – Mai 2021

 

Newsletter Mai 2021

Communications diverses sur le GRGT et les RQT

Utilisation d’un même forage entre deux lots conjoints du même horizon dans l’utilisation de la stratégie Voirie et Terres en place
Nous tenons à rappeler que dans l’application de la stratégie “ Terre de voiries“ du Guide de Référence Relatif à la Gestion des Terres (GRGT), un lot de 500 m³ est investigué au moyen de 3 forages indépendants et répartis de manière homogène au sein du lot. Dès lors, un même forage ne peut être utilisé afin de caractériser deux lots l’un à côté de l’autre situé sur un même horizon.

Ceci est également applicable pour la stratégie « terres en place » pour laquelle les forages sont également répartis de manière homogène au sein du lot.

Eclaircissement de la notion de « mètre foré »
Le GRGT mentionne dans sa stratégie « terres en place » qu’un échantillon doit être prélevé par mètre entamé. Il convient de préciser qu’il s’agit d’un mètre entamé dans le lot à investiguer. Ainsi, seule l’épaisseur du lot considéré compte lors de l’établissement de la stratégie : un échantillon élémentaire par mètre d’épaisseur entamée.

Adaptation des tableaux Excel du modèle RQT : Article 15
Suite à un retour de l’administration et pour être en accord avec les permis délivrant une dérogation „Article 15“, le tableau de comparaison des résultats d’analyses aux 80% des seuils du décret sol a été adapté. Dans l’application de cette dérogation, la teneur en polluants des terres doit être inférieure ou égale à la concentration maximale autorisée. A présent, le suffixe « R » (signifiant la Restriction d’usage) sera octroyé à tout lot dont la teneur en polluant est strictement supérieure à la concentration maximale autorisée.

Cette nouvelle version est téléchargeable sur le site internet de Walterre.

Les terres arables, amendées ou les néosols sont-ils soumis à la traçabilité des terres ?

L’origine et la qualité des terres sont déterminantes pour la procédure à suivre. Ainsi, les terres amendées, compostées ou chaulées doivent également être tracées. Si la terre provient d’un site suspect ou d’un site d’origine ayant évacué plus de 400m³ de terres, celle-ci doit avoir fait l’objet, avant mélange, d’un Rapport de Qualité des Terres (RQT). Ce RQT prévaudra après le mélange et aucun nouveau RQT ne pourra être réalisé après le mélange.
 
De ce fait, une fois le mélange effectué, une notification de mouvement de terre de l’installation qui a réalisé le mélange vers le site récepteur devra être réalisée auprès de Walterre. Cette notification est réalisée par l’installation autorisée. Par contre, si l’installation qui a procédé au mélange procède à la vente au détail de ses terres mélangées, alors la traçabilité ne s’applique pas pour les terres évacuées de l’installation.
 
Si une terre amendée stockée au sein d’une Installation Autorisée n’est ni tracée, ni analysée, il conviendra de se soumettre à l’AGW Terre via contrôle qualité des terres (Obtention du Certificat Contrôle Qualité de Terres – CCQT). Nous rappelons que la traçabilité et, le cas échéant, le contrôle qualité doivent être assurés avant le chaulage/l’amendement des terres.

Fonction Addendum

Nous rappelons que toute modification d’un projet (adaptation du volume de terre, nouvelle zone d’excavation, …) pour lequel un CCQT a été délivré doit faire l’objet d’un addendum afin de tenir compte de ces changements. Le RQT adapté est déposé sur la plateforme Walterre, dans la requête initiale via le bouton « Addendum » en haut à droite. Le CCQT initial sera alors modifié et gardera la même référence.

Afin de garder un ensemble cohérent, il est recommandé de reprendre le même rapport et d’insérer, ainsi que de mettre en évidence les modifications, lots supplémentaires, résultats d’analyse, …

Regroupement des lots lors d’une Notification de Réception des Terres (NRT)

L’asbl Walterre tient avant tout à rappeler que le transport des terres doit se faire conformément au plan de tri établi lors du Rapport Qualité des Terres (RQT). En effet, si des lots viennent à être mélangés, le code le plus défavorable des lots sera appliqué au nouveau lot regroupé et aucun contrôle qualité des terres ne pourra être effectué sur ce nouveau lot. De ce fait, le maître d’ouvrage pourrait se retrouver pénalisé quant à la valorisation future des terres.
 
Cependant, la réalité des travaux n’est pas toujours compatible avec le plan de tri et une excavation sélective est difficilement applicable sur site. Si tel est le cas, il y a lieu dans un premier temps de mettre au courant le maître d’ouvrage que l’excavation sélective n’est pas possible et de définir avec ce dernier les lots qui ne pourront être excavés sélectivement.
 
Une fois la décision prise et les terres évacuées, le destinataire des terres, à savoir l’Installation Autorisée, a la possibilité, lors de la Notification de Réception, d’indiquer que les lots sont arrivés regroupés. Seul le volume final réceptionné pour ce chantier sera pris en compte et non le volume réceptionné par lot.
 
Pour ce faire, ne remplissez qu’une seule ligne correspondant au lot dont la qualité est la plus défavorable:

Attention, si dans la masse regroupée, un lot pollué devait être traité et que celui-ci n’a pas pu être séparé lors de l’excavation/transport, l’ensemble du lot regroupé devra être traité.

Gestion des containers récoltant des terres de plusieurs chantiers qui ont généré moins de 10m³ de terres excavées.

Les terres transportées via ces containers ne sont pas soumises à la traçabilité des terres pour autant qu’un ou plusieurs site(s) d’origine dont les terres proviennent ne soi(en)t pas suspect(s) (Cf. BDES). Néanmoins, et conformément à l’art. 2 de l’AGW « Terres »,  l’origine de ces terres (a minima l’adresse) doit à tout moment être établie et fournie au destinataire des terres.
 
Dans de tels cas, il est donc possible qu’un container contenant plus de 10 m³ de terres puisse circuler et arriver à destination sans document de transport Walterre (mais toujours avec un bon de transport conforme à l’arrêté du 13 novembre relatif à l’enregistrement des collecteurs, des courtiers, des négociants et des transporteurs de déchets autres que dangereux). Dans le cas d’Installations Autorisées, ces terres peuvent être regroupées avec les autres terres venant de chantiers de moins de 10 m³.

NMT visibles par les MAO

Les documents de transport sont à présent visibles pour les maîtres d’ouvrage dans la plateforme Walterre.
 
Rendez-vous dans l’onglet « Mes requêtes » et triez les résultats afin de faire apparaître tous les Documents de Transport de vos chantiers !

 

Newsletter – Februar 2021

 

Newsletter Februar 2021

Anpassung der TQR-Modelle: PNN

Die Excel-Tabellen der TQR-Vorlagen auf unserer Website wurden aktualisiert, da einige Bodengutachter darauf hingewiesen haben.

Die minimale Änderung betrifft die Registerkarte PNN, wo die Hinweise auf Grenzwerte für die menschliche Gesundheit (GHW) und Schwellenwerte, die in einer behördlichen Entscheidung über das aufnehmende Gelände (VS TR) festgehalten sind, entfernt wurden und nur durch die Grenzwerte aus der PNN-Datenbank (GW) ersetzt wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Vergleich der Ergebnisse der PNN-Analyse nur auf der Grundlage dieser Grenzwerte erfolgen darf.

Abfall- und Erdaushubcode

Der AGW Boden hat neue Abfallcodes eingeführt, um den Boden nach Herkunft und Bestimmung zu charakterisieren. Hier eine kurze Zusammenfassung dieser Codes und wann sie zu verwenden sind:
Erdaushub (Erde und Steine) -> 170504 ist für allgemein ausgehobenen Boden zu verwenden
– Erdaushub, der gefährliche Stoffe enthält -> 170503 ist für ausgehobenen Boden zu verwenden, der gefährliche Stoffe gemäß dem Dekret über Abfälle enthält. Bitte beachten Sie! Nicht alle verunreinigten Böden sind gefährlich.
Dekontaminierte Böden -> 191302-TD ist nur für Böden bestimmt, die einer Vorbehandlung oder Behandlung in einer zugelassenen Anlage zur Behandlung verunreinigter Böden unterzogen wurden
– Böden von Straßen -> 170504-VO ist nur zu verwenden, wenn Böden von einer öffentlichen Straße direkt zu einer anderen öffentlichen Straße ohne Zwischenhändler transportiert werden. Ansonsten werden diese Böden zu Aushub.
Vegetable production grounds -> Böden aus der Verarbeitung (z.B. Waschen) von Gemüse und Kartoffeln. Zwei Abfallcodes werden je nach Bestimmung des Bodens verwendet:
o 020401-VEG1 für Boden, der auf landwirtschaftliche Flächen zurückgeführt wird
o 020401-VEG2 für Boden, der auf einer anderen Art von Flächen verwertet wird.

Änderung des Zwecks eines bereits veröffentlichten Transportdokuments

Wenn die Bestimmung des Bodens während einer Baustelle geändert wird, muss ein neues Transportdokument beantragt werden. Das Transportdokument kann nicht mehr geändert werden, wenn es einmal ausgestellt wurde.

In diesem Fall schließen Sie das erste Transportdokument (durch Empfang von Land – 0 m³, wenn kein Transport stattgefunden hat). Und beantragen Sie ein neues Dokument mit dem neuen Bestimmungsort.

 

Newsletter – August 2020

 

Newsletter August 2020

August 2020

Landbewegungen zu einem Empfängerstandort außerhalb von Wallonien

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Verbringung von ausgehobenem Boden, der ins Ausland (außerhalb Belgiens) verbracht wird oder aus dem Ausland kommt, gemäß der EU-Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen) der vorherigen Notifizierung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des SPW ARNE) unterliegt. Bei der Durchführung der Notifizierung der Erdbewegung muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall (in diesem Fall Boden) durch den SPW ARNE erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung kann der Transportschein nicht ausgestellt werden.

Darüber hinaus müssen Landbewegungen zu einem Empfängerstandort außerhalb von Wallonien die Referenznummer der Empfängerstandortmeldung WT001681 verwenden. Ebenso sind die Nutzungsarten, die auf Landpartien angewendet werden, nur in Wallonien anwendbar. Alle Transportdokumente, die mit dieser DSR verbunden sind, garantieren nur den Transport des Bodens, aber nicht dessen Annahme durch einen Empfängerstandort.

Verwaltung von Code 10 in Authorized Installation (AI)

Gemäß Art.63/1 §1 des AGW vom 05.07.2020 ist bis zum 31. Oktober 2020 Bodenaushub, der direkt zu einer genehmigten Anlage (Zwischenlager, Sortier- und Sammelstelle oder Behandlungsanlage für verunreinigte Böden) gebracht wird, wo er einer Qualitätskontrolle gemäß Kapitel II unterzogen wird, von dieser Qualitätskontrolle befreit, bevor er den Ursprungsort verlässt.
Dies bedeutet, dass es möglich ist, mehr als 400 m³ Erdaushub von einer Baustelle zu entsorgen, ohne dass ein TQCC ausgestellt wurde.
Dieser Transport ist jedoch unter der Bedingung erlaubt, dass der Bodenaushub dennoch vom Herkunftsort bis zur genehmigten Anlage zurückverfolgt werden kann und dort eine Qualitätskontrolle gemäß AGW vom 05/07/2020 durchgeführt wird. Der in der IA erstellte TQR wird dann auf der Walterre-Plattform eingereicht, damit ein TQR ausgestellt werden kann.

  • A. In diesem Fall muss die Partie, die in der Mitteilung über die Verbringung von Erde vom Ursprungsort zur KI aufgeführt ist, einen Code 10 tragen.
  • B. Nachdem die Sendungen abgenommen wurden, kann die KI die Sendung in der Walterre-Plattform auswählen und sie in einen TQR aufnehmen, wo ihr ein Code zugewiesen wird. Dieser Vorgang wird im Erklärungsvideo zu den Annahmebenachrichtigungen erläutert. Im Rahmen dieser Bestimmung ist der „Qualitätsbericht Autorisierte Anlage“ („Quality Report Authorised Installation“) (https://walterre.be/wp-content/uploads/2019/10/20191025-RQT-Installation-autoris%C3%A9e_v.01_version-avec-art-15.docx.) verwendet werden (dieser wird entweder vom Sachverständigen oder von der Autorisierten Einrichtung erstellt).
  • C. Die Probenahmestrategie wird davon abhängen, wie die Sendung von der KI angenommen wurde:
    • i. Wenn die genehmigte Anlage über eine Brückenwaage am Eingang des Geländes verfügt, basiert die Probenahmestrategie auf der Tonnage, die von der AI erhalten wird. Diese Strategie ist in Tabelle 3 des GRGT enthalten. Daher wird nur die Tonnage in den TQR aufgenommen. Da jedoch die Sendungen, die in die elektronische Plattform Walterre eingegeben werden, als Volumen in m³ eingegeben werden müssen, wird ein Umrechnungsfaktor von 1,8 T/m³ auf die Sendung angewendet.
    • ii. Im Falle einer genehmigten Anlage ohne Brückenwaage wird die Strategie gemäß Tabelle 2 der GRGT (Land in Haufen oder Schwaden) durchgeführt.

Video Empfangsbenachrichtigung

Ein neues Video steht auf unserer Website zur Verfügung!
Dieses Video ist dem Thema „Die Lage des Landes“ gewidmet. Benachrichtigungen über den Erhalt von Land.

Die Empfangsbestätigung für ein Transportdokument muss innerhalb von 8 Tagen nach der endgültigen Annahme der Bodencharge erfolgen und wird über die Plattform eingereicht. Die Vorgehensweise ist für Empfänger und zugelassene Einrichtungen gleich.
Nach der Annahme in einer zugelassenen Einrichtung kann die Sendung gebündelt, in einem TQR wiederverwendet oder transportiert werden.

Das Video erklärt auch, wie man eine Sendung, die von einer zugelassenen Einrichtung in Code 10 angenommen wurde, wiederverwenden kann, um einen TQR zu erstellen.

TQR in Autorisierte Einrichtung

Um Doppelungen in der Walterre-Plattform zu vermeiden, wenn TQRs an autorisierte Anlagen gesendet werden, ist es wichtig, im Bericht anzugeben, woher die Sendung stammt:
Handelt es sich um:
– Kleine Sendungen von weniger als 10 m³, die in einer einzigen Sendung zusammengefasst sind;
– Sendungen von Baustellen, die von der „Covid-Ausnahmeregelung“ profitiert haben;
– Sendungen, die bereits durch eine TMN zurückverfolgt worden sind?

In letzterem Fall muss die Referenz des Transportdokuments (WT00XXXXX) angegeben werden.

TQR auf öffentlichen Straßen

Wir möchten diese Mitteilung des SPW-ARNE weiterleiten, veröffentlicht in der Novum Sub Sole n°77. In dieser Novum Sub Sole werden gute Verhaltensweisen zur praktischen Umsetzung des AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Land vorgestellt.

„Bei der Erstellung eines TQR für eine Straßenbaustelle kommt es immer wieder vor, dass der Bauherr dem Sachverständigen ein Volumen an Erdreich übermittelt, das abtransportiert werden soll, ohne die Zone oder den Horizont anzugeben, aus dem das Erdreich stammen soll. In solchen Fällen ist es unerlässlich, das Gesamtvolumen des Bodens zu kennen, der ausgehoben wird, d.h. der Boden, der für den Straßenbau wiederverwendet wird, und der Boden, der entsorgt wird.

In einigen TQR, die bei Walterre asbl eingereicht wurden, basieren die Untersuchungsstrategien auf dem Volumen der zu entsorgenden Erde, werden aber auf die gesamte Erde innerhalb der Baustelle angewendet, d.h. auf die gesamte ausgehobene Erde.

Die Anwendung einer solchen Strategie kann nicht repräsentativ für die gesamte Qualität des Bodens sein, der auf dem Gelände ausgehoben wird, wenn keine geografische Genauigkeit bezüglich des Bodens, der tatsächlich ausgehoben wird, gegeben ist.

Die Untersuchung muss sich daher auf Folgendes beziehen:
– Entweder, im Falle einer oder mehrerer Zonen des ausgehobenen Bodens, die nicht vom Bauherrn definiert wurden, auf dasgesamte tatsächlich ausgehobene Volumen;
– Oder auf einen bestimmten Teil der Baustelle, der den ausgehobenen Boden enthält (ein bestimmter Horizont oder eine bestimmte Zone). Der nicht ausgehobene Boden wird auf der Baustelle wiederverwendet.

In Abhängigkeit von den beiden oben beschriebenen Fällen können Bauherren und Experten einige Möglichkeiten haben:
– Untersuchung des gesamten Aushubvolumens;
– Wenn eine Lagerung vor Ort möglich ist, führen Sie die Analysen an den zu entsorgenden Erdhaufen durch;
– Untersuchung der Zone oder des Horizonts, die/der entsorgt werden soll;
– Im Falle von TQRs, die bereits erstellt wurden oder noch in Bearbeitung sind: Klarstellung des Sachverständigen im TQR, dass nur Boden, der im Bereich der Bohrungen ausgehoben wurde, entsorgt werden kann;
– Möglichkeit, bis zum 31. Oktober 2020 den Boden zur Analyse in eine zugelassene Einrichtung zu entsorgen (Entsorgung von Code 10 Boden über ein TMN).

Es ist unerlässlich, dass die Analyse repräsentativ für das abgeführte Land ist.

Weitere Informationen: asbl Walterre: 065/45.88.68 – info@walterre.be

 

Das Inkrafttreten des Beschlusses über Aushuberden verschiebt sich auf den 1. Mai 2020

Das Inkrafttreten des Beschlusses über Aushuberden verschiebt sich auf den 1. Mai 2020

31.10.2019

Das wallonische Regierung hat kürzlich einen Erlass zur Änderung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit verabschiedet. Durch diesen Änderungserlass verschiebt sich das Inkrafttreten des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit auf den 1. Mai 2020.

Das Walterre-Team ist komplett einsatzbereit. Wir stehen gern für die Beratung und Unterstützung aller an Erdarbeiten in Wallonien beteiligten Akteure bereit. Zudem hat das Walterre-Team bereits mit der Bearbeitung der Bodenbeschaffenheitsberichte begonnen und wird in Vorbereitung auf den 1. Mai 2020 die Prüfzertifikate Bodenbeschaffenheit zusenden.

Die digitale Plattform von Walterre ist ebenfalls online. Wenn Sie sich bereits auf unserer Plattform registriert haben, können Sie ab heute über die Plattform Ihren Bodenbeschaffenheitsbericht codieren und Ihr Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit herunterladen.

Bereits auf der Plattform registrierte Nutzer werden im Laufe des Tages eine E-Mail erhalten, mit der sie ihre Registrierung abschließen können.

Wenn Sie noch keine Gelegenheit dazu hatten, lädt das Walterre Sie ein, sich über das Formular zu registrieren, das auf www.walterre.be bereitsteht.

 

Die Plattform wird online gestellt!

moderner Serverraum

Die Plattform ist online!

Ab diesem Donnerstag, dem 31.10.2019, steht Ihnen eine neue Plattform zur Verfügung. Diese ermöglicht Ihnen Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit von Aushuberden gemäß des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit vom 5. Juli 2018.

Bereits auf der Plattform registrierte Benutzer erhalten später eine E-Mail, mit der sie ihre Registrierung abschließen können.

Wenn Sie noch keine Gelegenheit dazu hatten, lädt Sie das Walterre-Team ein, sich mit dem Formular auf der Website www.walterre.be zu registrieren.

VERBINDEN SIE SICH

https://walterre-asbl.force.com

 

Schulung für Bodenexperten und Ingenieurbüros: Bodenzertifizierung und Bodenrückverfolgbarkeit in Wallonien

WALTERRE_ISSEP

Partner

Am 1. November 2019 tritt das neue Regelwerk zu Bodenzertifizierung und Bodenrückverfolgbarkeit in Wallonien in Kraft. Zu diesem Zweck wird die ASBL WALTERRE, die von der wallonischen Regierung als Konzessionsinhaberin ausgewählt wurde, die Zertifizierung und die Rückverfolgbarkeit der Bodenmaterialien von ihrem Ursprungsort bis zu ihrer Wiederverwendung gewährleisten, gegebenenfalls auch via Behandlungszentren, Zwischenlager oder Neugruppierungszentren für Bodenmaterialien.

In Lüttich und in Mons werden am 11. und am 16. Oktober zwei Schulungen für Experten abgehalten, um die Funktionsweise der unterschiedlichen Verfahren sowie das Management der Abläufe mittels der EDV-Plattform des neuen Zertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitssystems didaktisch und praxisnah zu erklären.


Um den Experten in seiner Vorgehensweise bei der Untersuchung und Berichterstattung zur Durchführung einer Studie zu begleiten, wird bei diesen Schulungen auch ein Beispiel für einen „Bericht über die Bodenbeschaffenheit“, wie er der ASBL Walterre vorzulegen ist, präsentiert.

Val Benoit
Freitag, 11. Oktober
Quai Banning, 6 – 4000 LÜTTICH

Bâtiment INITIUM
Mittwoch, 16. Oktober
Boulevard André Delvaux, 15 – 7000 MONS

Programm

14.00 – Kaffee-Empfang
14.20 – Einführung durch die ASBL WALTERRE
14.30 – Verfahren
15.00 – Strategien, Protokolle und Untersuchungen im Rahmen einer Bodenbeschaffenheitsprüfung
15.30 – Bericht Bodenbeschaffenheit: Berichterstattung und Dokumentvorlagen
16.00 – Präsentation des EDV-Tools
16.30 – Fragen und Antworten
16.45 – Networking

Anmeldungen

Anmeldung erforderlich.
Gebühr bei Nichterscheinen: 75 € (exkl. MwSt.) – ASBL WALTERRE – KBC: BE61 7390 1761 6817

Weiterführende Informationen: auf den Webseiten des ISSeP und von WALTERRE oder bei Sophie Sleypenn s.sleypenn@issep.be

Abmeldung bis spätestens eine Woche vor der Schulung per E-Mail: s.sleypenn@issep.be

Diese Schulung wird von der DPS als (nicht verpflichtende) Ausbildung anerkannt und zählt im Rahmen der Weiterbildung für zugelassene Bodenexperten für 2,5 Stunden.

ASBL WALTERRE

www.walterre.beinfo@walterre.becommunication@walterre.be

Rue de la platinerie, 12/Z
7340 COLFONTAINE