F.A.Q.
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen der Popularisierung eines Gesetzestextes und ersetzen nicht den Inhalt des AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen.
Faq : 11) Wer kann im Rahmen von Bauarbeiten den „Bericht über die Bodenbeschaffenheit“ erstellen?
Qui peut réaliser le « rapport de qualité des terres » dans le cadre d’un chantier ? Le rapport de qualité des terres doit être
FAQ: 42) Wiederverwendung von Aushuberde an einem Ursprungsort, der im Sinne des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres) als „verdächtig“ eingestuft wird
FAQ: 43) Im Rahmen eines Projekts, bei dem eine Neugruppierung mehrerer Parzellen erfolgt, von denen einige verdächtig und andere unverdächtig sind. Wenn die Aushubzone sich auf unverdächtigen Parzellen befindet, sollte ich dennoch erwägen, dass die Parzellen, die den Ursprungsort bilden, insgesamt als verdächtig einzustufen sind?
FAQ: 47) Wenn Erde im Rahmen des Abtransports von Aushuberde infolge von Sanierungstätigkeiten oder -arbeiten im Sinne des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit an einen Empfängerstandort oder eine zugelassene Einrichtung abtransportiert wird (mit Ausnahme einer zugelassenen Einrichtung zur Behandlung verschmutzter Erden), ist für diese Erde dann eine Bodenbeschaffenheitsprüfung erforderlich?
FAQ: 10) Wie kann ich erfahren, ob mein Grundstück als verdächtiges Grundstück eingestuft wird und daher automatisch einem Bericht über die Bodenbeschaffenheit unterliegt?
Wie kann ich erfahren, ob mein Grundstück als verdächtiges Grundstück eingestuft wird und daher automatisch einem Bericht über die Bodenbeschaffenheit unterliegt? Wenn Ihr Grundstück in
FAQ: 56) Ich möchte Bodenmaterialien ins Ausland transportieren, genügt dafür das von Walterre ausgestellte Transportdokument?
Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und